Die Verordnung Nr. 18037 von 2024 klärt den Unterschied zwischen Vertragsstrafen bei Nichterfüllung und usurären Zinssätzen im Leasing und bietet wichtige Hinweise für vertragliche Praktiken.
Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts behandelt die Beziehungen zwischen dem Verleiher und dem Nutzer im Finanzleasing, klärt die Verantwortlichkeiten im Falle von Nichterfüllung und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien.