Die jüngste Anordnung des Kassationsgerichts klärt die Bedingungen für die Anwendbarkeit der IMU-Befreiung für landwirtschaftliche Unternehmen und schließt Immobilien aus, die als Hauptwohnsitz dienen. Lassen Sie uns die Einzelheiten und die rechtlichen Auswirkungen dieser Entscheidung entdecken.