Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Verordnung Nr. 11133 von 2024: IMU-Befreiung und Landwirtschaftliche Gesellschaften

Die jüngste Anordnung des Kassationsgerichts klärt die Bedingungen für die Anwendbarkeit der IMU-Befreiung für landwirtschaftliche Unternehmen und schließt Immobilien aus, die als Hauptwohnsitz dienen. Lassen Sie uns die Einzelheiten und die rechtlichen Auswirkungen dieser Entscheidung entdecken.