Wir analysieren die Verordnung Nr. 16039 vom 10.06.2024, die die Voraussetzungen für den Erhalt einer angemessenen Entschädigung im Falle einer unangemessenen Dauer des Wiederaufnahmeverfahrens klärt, mit einem Fokus auf das Verhalten, das von den beteiligten Parteien gefordert wird.