Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kündigung aus wichtigem Grund: Kommentar zur Verordnung Nr. 10627 von 2024.

Die Verfügung des Kassationsgerichts klärt die Verpflichtung zur Wiederbeschäftigung bei einer Kündigung aus objektivem Grund und hebt die Bedeutung der Austauschbarkeit der Aufgaben sowie die Einschränkungen für den Arbeitgeber hervor.