Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts klärt die Grenzen der unmittelbaren Anfechtung bei Verwaltungsstrafen, die nicht den Straßenverkehr betreffen, und hebt die Beweisfolgen für das Feststellungsprotokoll hervor.
Wir analysieren die Verordnung Nr. 11661 von 2024 des Kassationsgerichts, die die passive Legitimation im Widerspruchsverfahren gegen den Vollstreckungsbescheid bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und die Bedeutung der Zustellung des Feststellungsprotokolls klärt.