Die Verordnung Nr. 10788 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Erstellung des Protokolls über die Einspruchsverhandlung in der Berufung und umreißt die Rechte und Pflichten der Finanzverwaltung im Steuerstreit.
Beschluss Nr. 10788 Finanzverwaltung Protokoll der Anfechtung Steuerrecht Steuerstreitigkeiten