Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zur Verordnung Nr. 18760 von 2024: Anmeldung zur Passivmasse und bevorrechtigte Forderungen.

Die Verordnung Nr. 18760 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Regelung der Insolvenzanmeldungen von bevorrechtigten Forderungen und hebt die Schuldvermutung im Falle einer Verzögerung bei der Einreichung des Antrags hervor. Lassen Sie uns gemeinsam die Bedeutung dieser Bestimmungen im Insolvenzrecht entdecken.