Die recente Entscheidung des Kassationsgerichts klärt die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts in Streitigkeiten zwischen Privatpersonen über umweltschädliche Einleitungen und hebt die Bedeutung von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen hervor, ohne die Schutzmaßnahmen für subjektive Rechte zu verringern.