Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Mietverhältnis und Treu und Glauben: Überlegungen zur Verordnung Nr. 11219 von 2024.

Die Entscheidung des Kassationsgerichts klärt die Grenzen des guten Glaubens bei Mietverträgen und hebt hervor, dass die Untätigkeit des Vermieters nicht als Verzicht auf die Forderungsrechte interpretiert werden kann.