Die Verordnung Nr. 9009 von 2024 stellt klar, dass die Abfindung für nicht genommenen Urlaub in die Berechnung der Abfindung einbezogen werden muss. Lassen Sie uns gemeinsam die Bedeutung dieses Urteils und seine Auswirkungen auf die Beschäftigten im öffentlichen Sektor untersuchen.