Das Urteil Nr. 10925 von 2024 des Kassationsgerichts klärt die Unterscheidung zwischen Besitzschutzverfahren und Eigentumsschutzverfahren und hebt die Unwirksamkeit des possessorischen Urteils im Eigentumsschutzverfahren hervor, mit wichtigen Implikationen für den Schutz der dinglichen Rechte.