Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 9358 von 2024: Überlegungen zur Klassifizierung der Immobilien A8 und A7

Wir analysieren die wichtige Verordnung Nr. 9358 von 2024 bezüglich der Katasterklassifizierung von Immobilien in den Kategorien A8 und A7, mit Schwerpunkt auf Gärten und Höfen. Das Verständnis der rechtlichen Implikationen dieses Urteils ist entscheidend für alle, die im Immobiliensektor tätig sind.