Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Ultralegale Zinsen in Bankverträgen: Kommentar zur Verordnung Nr. 16456 von 2024.

Die Verordnung Nr. 16456 von 2024 des Kassationsgerichts klärt die Modalitäten der Angabe von übergesetzlichen Zinsen in Bankverträgen und stellt fest, dass nicht nur eine numerische Angabe erforderlich ist, sondern auch der Verweis auf objektive Kriterien ausreichend ist.