Übergesetzliche Zinsen in Bankverträgen: Kommentar zu Beschluss Nr. 16456 vom 2024

Die Welt der Bankverträge ist von zahlreichen technischen Aspekten geprägt, die für die Verbraucher oft komplex erscheinen können. Der kürzlich ergangene Beschluss Nr. 16456 vom 13. Juni 2024 des Kassationsgerichts bietet interessante Einblicke zur Bestimmung übergesetzlicher Zinsen. Insbesondere stellt das Urteil klar, dass die Höhe des Zinssatzes nicht unbedingt in Zahlen ausgedrückt werden muss, sondern auch durch externe Elemente und festgelegte Kriterien bestimmt werden kann, vorausgesetzt, diese sind objektiv identifizierbar.

Das von der Gerichtshof aufgestellte Prinzip

Laut dem Gericht ist für die Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung über übergesetzliche Zinsen keine bloße numerische Angabe des Zinssatzes erforderlich. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er eine größere Flexibilität bei der Ausarbeitung von Bankverträgen ermöglicht. Das Urteil präzisiert, dass auf objektive Kriterien und externe Elemente verwiesen werden kann, sofern diese nicht einseitig von der Bank festgelegt und funktional zur konkreten Bestimmung des Zinssatzes sind.

Im Allgemeinen gilt: Im Hinblick auf Bankverträge ist für den Nachweis der schriftlichen Vereinbarung über übergesetzliche Zinsen die Höhe des Zinssatzes nicht zwingend mit einer numerischen Angabe zu versehen, sondern kann durchaus durch den Verweis auf festgelegte Kriterien und externe Elemente bestimmt werden, solange diese objektiv identifizierbar, nicht einseitig von der Bank festgelegt und funktional zur konkreten Bestimmung des Zinssatzes sind; eine ähnliche Regelung gilt hinsichtlich der Verpflichtung, den Zinssatz gemäß Art. 117, Absatz 4, TUB anzugeben. (In Anwendung des Prinzips hat der Kassationsgerichtshof das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das entschieden hatte, dass der effektive Jahreszins (TAN) der Finanzierung, auch wenn er im Vertrag nicht numerisch angegeben war, auf Grundlage des angegebenen effektiven Jahreszinses (TAEG) und anderer im Vertrag enthaltenen Werte bestimmt werden konnte).

Die Auswirkungen auf Verbraucher und Banken

Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen sowohl für Verbraucher als auch für Finanzinstitute. Erstens sollten Verbraucher auf die Kriterien achten, die zur Bestimmung der Zinsen verwendet werden, und sicherstellen, dass diese klar und verständlich sind. Auf der anderen Seite sind die Banken zu mehr Transparenz bei der Ausarbeitung der Verträge aufgefordert, indem sie die Berechnungskriterien der Zinsen so hervorheben, dass der Kunde sie leicht verstehen kann.

  • Klarheit in der Kommunikation: Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Banken die Bedingungen in Bezug auf die Zinsen in den Verträgen klar darlegen.
  • Verbraucherrechte: Die Kunden müssen angemessen geschützt und über die Vertragsbedingungen informiert werden.
  • Europäische Vorschriften: Die Einhaltung der europäischen Vorschriften hinsichtlich der Transparenz in der Werbung und in den kommerziellen Mitteilungen ist von wesentlicher Bedeutung.

Fazit

Zusammenfassend stellt der Beschluss Nr. 16456 vom 2024 einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Verbraucherrechte im Bankwesen dar. Das von der Kassationsgerichtshof aufgestellte Prinzip bietet neue Möglichkeiten zur Definition übergesetzlicher Zinsen, fördert eine größere Flexibilität, erfordert jedoch auch ein größeres Engagement der Banken in der vertraglichen Transparenz. Die Akteure der Branche sind daher aufgefordert, darüber nachzudenken, wie sie die Kommunikation der Vertragsbedingungen verbessern können, während sie gleichzeitig den Schutz der Verbraucherrechte gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci