Wir analysieren die bedeutende Verordnung Nr. 10421 aus dem Jahr 2024, die die Zuständigkeitsregeln im Falle von Mischverträgen klärt und die Relevanz des vereinbarten Gerichtsstandes sowie den Inhalt der vorgebrachten Anträge hervorhebt.
Beschluss 10421 gemischte Verträge vereinbarter Gerichtsstand Zivilrecht Zuständigkeit