Urteil Nr. 36940 vom 2024: Ausschluss von Erklärungen beim Diebstahl von elektrischer Energie

Das Urteil Nr. 36940 vom 18. September 2024, eingereicht am 4. Oktober 2024, stellt einen wichtigen Schritt im italienischen Rechtsrahmen in Bezug auf den Diebstahl von elektrischer Energie dar. Der Kassationsgerichtshof hat das heikle Thema der Verwendbarkeit von Erklärungen, die dem Prüfer der Enel gemacht wurden, behandelt und einige grundlegende Aspekte klargestellt, die die Natur der Prüfungsaktivitäten und das Verteidigungsrecht der Angeklagten betreffen.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall war die Angeklagte G. M. beschuldigt worden, elektrischen Strom gestohlen zu haben. Während der Überprüfungen durch das Personal der Enel wurden Erklärungen von M. abgegeben, die laut Anklage den Nachweis der Tatbestandserfüllung hätten erbringen können. Der Gerichtshof musste jedoch die Gültigkeit dieser Erklärungen im Kontext eines Strafverfahrens bewerten.

Festgestellte juristische Prinzipien

Diebstahl von elektrischer Energie - Prüfungsaktivität des Prüfers der Enel - Verwaltungsartige Prüfungsnatur - Vorhandensein - Erklärungen, die dem Prüfer von einer Person abgegeben wurden, bei der Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat aufgetaucht sind - Ordentliches Verfahren - Verwendbarkeit - Ausschluss - Prüfprotokoll - Verwendbarkeit - Bedingungen. Im Falle des Diebstahls von elektrischer Energie sind die Erklärungen, die dem Prüfer der Enel von einer Person abgegeben wurden, bei der auch einfache Anhaltspunkte für einen als Straftat werten Fakt aufgetaucht sind, im ordentlichen Verfahren unzulässig, da die Prüfungsaktivität eine verwaltungsartige Prüfungsnatur gemäß Art. 220 disp. att. cod. proc. pen. hat und das Verbot der Aussage über Erklärungen des Beschuldigten oder Angeklagten auch in Bezug auf die während der Prüfungsaktivität von einer Person, die später Gegenstand von Ermittlungen wurde, abgegebenen Erklärungen gilt. (In der Begründung hat das Gericht außerdem festgestellt, dass das Protokoll, das vom Prüfer erstellt wurde, hingegen zur Beweisführung des durchgeführten Prüfungsverfahrens, der Art und Weise der Abzweigung von elektrischer Energie, der Beschreibung des Zustands der Örtlichkeiten und der erfolgten Abzweigung verwendet werden kann).

Diese Maxime bietet einen wichtigen Interpretationsschlüssel für das Handeln der Prüfer und deren Rolle im Verfahren. Im Wesentlichen können die während der Prüfungsaktivitäten abgegebenen Erklärungen nicht als Beweis im Strafverfahren verwendet werden, da diese Aktivitäten eine verwaltungsartige Prüfungsnatur und keine beschuldigende sind.

Implikationen für das Strafrecht

Das Urteil hebt das empfindliche Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Verteidigung und den Befugnissen der Kontrollorgane hervor. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die im Strafverfahren verwendeten Beweise unter Wahrung der Rechte des Angeklagten erhoben werden, um zu vermeiden, dass potenziell coercitive Erklärungen das endgültige Urteil beeinflussen.

  • Die Erklärungen, die dem Prüfer der Enel abgegeben wurden, können im ordentlichen Verfahren nicht verwendet werden.
  • Das Protokoll des Prüfers ist verwendbar, um die durchgeführte Überprüfung und die Art der Abzweigung von Energie nachzuweisen.
  • Die verwaltungsartige Natur der Prüfungsaktivität schließt die Möglichkeit aus, Erklärungen des Angeklagten als Beweismittel zu verwenden.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 36940 vom 2024 einen Fortschritt im Schutz der Rechte der Angeklagten und in der Definition der Grenzen zwischen Prüfungsaktivität und Beweisaktivität im Strafrecht dar. Es ist entscheidend, dass die Juristen diese Hinweise berücksichtigen, um ein gerechtes und faires Verfahren zu gewährleisten, im Einklang mit den geltenden Normen und den Prinzipien der Legalität.

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