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Betrügerische Insolvenz: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, Abt. V, Nr. 28257 von 2023

Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts, Abteilung V Strafrecht, Nr. 28257 vom 30. Juni 2023, bietet bedeutende Anhaltspunkte für das Verständnis der rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit betrügerischer Insolvenz. Insbesondere betrifft der untersuchte Fall M. M., die der betrügerischen Insolvenz durch Dokumentation während ihrer Verwaltung eines später für insolvent erklärten Unternehmens beschuldigt wird. Die Entscheidung des Kassationsgerichts basiert auf einer eingehenden Reflexion über die Voraussetzungen des Vorsatzes und die Verantwortung der Geschäftsführer.

Kontext und Entwicklung des Urteils

Das Berufungsgericht Florenz hatte das Urteil gegen M. M. bestätigt und die angefochtene Verschärfung ausgeschlossen sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Die von der Angeklagten vorgebrachten Gründe für die Revision hoben jedoch auf Motivationsmängel und Gesetzesverstöße ab und forderten eine Neubewertung ihrer Verantwortung. Insbesondere argumentierte die Verteidigung, dass M. M. die Buchhaltungsirregularitäten nicht berücksichtigt habe und die Verwaltung Dritten übertragen habe.

Die vorsätzliche Verantwortung kann nicht allein aufgrund des innegehabten Amtes behauptet werden.

Der Vorsatz bei betrügerischer Insolvenz

Ein zentraler Punkt, der aus dem Urteil hervorgeht, ist die Notwendigkeit, den spezifischen Vorsatz bei der Konfiguration der betrügerischen Insolvenz nachzuweisen. Das Gericht betonte, dass zur Qualifizierung dieser Straftat die Feststellung eines bewussten Verhaltens notwendig ist, das darauf abzielt, die Rekonstruktion des Unternehmensvermögens zu verhindern. Das Urteil hob hervor, dass der bloße Zustand der Buchhaltungsunterlagen nicht ausreicht, um die Verantwortung des Angeklagten zu beweisen; es ist notwendig, das Bewusstsein des Angeklagten hinsichtlich der Buchhaltungsirregularitäten nachzuweisen.

  • Die Unterscheidung zwischen betrügerischer Insolvenz und einfacher Insolvenz ist entscheidend für die Bewertung der Verantwortung.
  • Die Abdikation von Aufsichtspflichten muss von der Darstellung der Möglichkeit eines Betrugs begleitet werden.
  • Der Richter muss angemessene Begründungen hinsichtlich des Wissens des Geschäftsführers über die Buchhaltungssituation liefern.

Fazit

Das Urteil des Kassationsgerichts, Abt. V, Nr. 28257 von 2023, stellt einen wichtigen Fortschritt in der Rechtsprechung zur Insolvenz dar. Es wird klargestellt, dass die Verantwortung für betrügerische Insolvenz nicht automatisch erfolgen kann und spezifische Beweise für den Vorsatz erfordert. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte von Geschäftsführern, die in gutem Glauben handeln, sondern stärkt auch die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle bei der Unternehmensführung. Das Gericht hat das angefochtene Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen, was die Möglichkeit einer sorgfältigeren Bewertung der Beweise und der Verantwortlichkeiten bietet.