Analyse des Urteils Nr. 26886 von 2024: betrügerische Insolvenz und vorläufiges Insolvenzverfahren

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 26886 vom 8. März 2024 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion zum Thema der betrügerischen Insolvenz, insbesondere hinsichtlich ihrer Anwendung im Kontext des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung, geleitet von A. G. und mit dem Berichterstatter M. B., reiht sich in eine rechtliche Debatte von erheblicher Aktualität ein, die die Vereinbarkeit der geltenden Normen mit den verfassungsmäßigen Prinzipien betrifft.

Betrügerische Insolvenz und vorläufiges Insolvenzverfahren: der rechtliche Kontext

Das Thema der betrügerischen Insolvenz, das durch Artikel 236 des Insolvenzgesetzes geregelt ist, sieht eine spezifische Sanktionsbehandlung für die illegalen Handlungen von Personen vor, die ein Unternehmen im Zustand der Zahlungsunfähigkeit führen. Das vorliegende Urteil konzentriert sich auf die Gleichstellung zwischen der betrügerischen Insolvenz im Insolvenzverfahren und der 'aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren'. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass auch im Falle eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, das darauf abzielt, die Zahlung an die Gläubiger zu gewährleisten, betrügerische Handlungen mit demselben Nachdruck bestraft werden.

Die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität

Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit der in Bezug auf die Artikel 3 und 27 der Verfassung aufgeworfenen Frage der verfassungsmäßigen Legitimität. Dies bedeutet, dass das Gericht der Auffassung war, dass keine Verletzung der Prinzipien der Gleichheit und der persönlichen Verantwortung im Strafrecht vorliegt. Tatsächlich teilen das vorläufige Insolvenzverfahren und das Insolvenzverfahren eine konkurrierende und liquidierende Dimension, was eine einheitliche Sanktionsbehandlung rechtfertigt. In diesem Sinne hat das Gericht erklärt:

Betrügerische Insolvenz im Insolvenzverfahren - Betrügerische Insolvenz „aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren“ - Gleichstellung der Sanktionsbehandlung gemäß Art. 236, Abs. 2, Nr. 1, Insolvenzgesetz - Frage der verfassungsmäßigen Legitimität - Offensichtliche Unbegründetheit - Gründe. Im Bereich der Insolvenzdelikte ist die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität, in Bezug auf die Artikel 3 und 27 der Verfassung, des Artikels 236, Absatz 2, Nr. 1, des Insolvenzgesetzes in dem Teil, in dem auch für die betrügerische Insolvenz "aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren" dieselbe Sanktionsbehandlung vorgeschrieben wird, wie für die betrügerische Insolvenz im Insolvenzverfahren, offensichtlich unbegründet, da auch das vorläufige Insolvenzverfahren, wie das Insolvenzverfahren, eine konkurrierende und gegebenenfalls liquidierende Dimension hat.

Implikationen und Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 26886 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Definition des anwendbaren Sanktionsregimes für Insolvenzdelikte dar. Die klare Gleichstellung zwischen betrügerischer Insolvenz im Insolvenzverfahren und der aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren bestätigt den Willen des Gesetzgebers, die Rechte der Gläubiger zu schützen und die Ordnungsmäßigkeit in den Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen zu gewährleisten. Darüber hinaus trägt die Feststellung der verfassungsmäßigen Legitimität der im Insolvenzgesetz vorgesehenen Sanktionsbehandlung dazu bei, die Rechtssicherheit und das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci