Die Überprüfung der Katasterklassifizierung: Kommentar zur Verordnung Nr. 9035 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 9035 vom 4. April 2024, die vom Kassationsgericht erlassen wurde, bietet wichtige Denkanstöße zur Überprüfung der Katasterklassifizierung städtischer Immobilien. In einem Kontext, in dem die Marktwerte und die Katasterwerte erhebliche Diskrepanzen aufweisen können, ist es entscheidend zu verstehen, welche Voraussetzungen und Verfahren die Gemeindeverwaltung einhalten muss, um diese Überprüfung durchzuführen.

Die Voraussetzungen für die Überprüfung der Klassifizierung

Nach den Feststellungen des Gerichts muss die Überprüfung der Klassifizierung einer städtischen Immobilie durch eine bedeutende Abweichung zwischen dem Marktwert und dem Katasterwert gerechtfertigt sein. Insbesondere wird in dem Urteil klargestellt, dass die Verwaltung nachweisen muss, wie diese Abweichung mit der in den Gemeindemikrogebieten bestehenden Abweichung übereinstimmt, um eine faire und einheitliche Behandlung aller Steuerzahler zu gewährleisten.

  • Der Marktwert muss im Hinblick auf die Katasterwerte analysiert werden.
  • Die Überprüfung darf keinen prozentualen Anstieg von mehr als 35 % für die betroffenen Immobilien mit sich bringen.
  • Die Verwaltung hat die Pflicht, die Voraussetzungen für die Neuklassifizierung nachzuweisen.

Die Notwendigkeit von Transparenz und Begründung

Im Allgemeinen. Im Bereich der Katasterbewertung setzt die Überprüfung der Klassifizierung einer städtischen Immobilie, die auf Initiative der Gemeindeverwaltung gemäß Art. 1, Abs. 335, des Gesetzes Nr. 311 von 2004 vorgenommen wird, eine signifikante Abweichung des Verhältnisses zwischen Marktwert und Katasterwert im Vergleich zu dem entsprechenden Verhältnis in den gesamten Gemeindemikrogebieten voraus und zielt darauf ab, die Verhältnisse zwischen den durchschnittlichen Marktwerten und den durchschnittlichen Katasterwerten in der sogenannten anomalen Mikrozone neu auszurichten, indem den darin enthaltenen Immobilien ein prozentualer Anstieg von nicht mehr als 35 % zugeordnet wird; zu diesem Zweck muss die Verwaltung die Voraussetzungen nachweisen, die die Massenneuklassifizierung legitimieren, und darlegen, dass sie Kriterien und Methoden verwendet hat, die den rein ausgleichenden und neu ausrichtenden Zielen des betreffenden Verfahrens entsprechen, und angeben, welche Operationen durchgeführt und welche Daten verwendet wurden, um dem Steuerzahler die Kontrolle und Verteidigung, sowohl in der Sache als auch im Recht, auch in Bezug auf die Anwendungsphase der Überprüfung nach Mikrogebieten zu ermöglichen.

Dieser Abschnitt hebt die Bedeutung der Begründung seitens der Verwaltung hervor, die einen klaren und detaillierten Überblick über die durchgeführten Operationen und die verwendeten Daten während der Überprüfung geben muss. Transparenz ist entscheidend, um das Verteidigungsrecht des Steuerzahlers zu gewährleisten und ihm zu ermöglichen, die Handlungen der Verwaltung selbst zu überprüfen.

Fazit

Die Verordnung Nr. 9035 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Klarheit und Gerechtigkeit im Bereich der Katasterüberprüfung dar. Sie unterstreicht, dass es für eine gerechte Bewertung entscheidend ist, dass die Gemeindeverwaltung strenge Kriterien und angemessene Begründungen einhält. Nur so kann das Recht der Bürger auf eine korrekte Bewertung ihrer Immobilien gewährleistet werden, um mögliche Missbräuche und Diskrepanzen im Steuersystem zu vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci