Kommentar zur Verordnung Nr. 8926 von 2024: Recht auf Monetarisierung der Feiertagsruhezeiten

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 8926 vom 4. April 2024, ausgegeben vom Kassationsgericht, bietet wichtige Klarstellungen zum Recht auf Monetarisierung der Feiertagsruhezeiten im Kontext der Mitarbeiter öffentlicher nichtwirtschaftlicher Einrichtungen. Diese Entscheidung, die die Beschwerde eines Arbeitnehmers zurückweist, zeigt, dass das Fehlen einer spezifischen vertraglichen Regelung die Monetarisierung dieser Ruhezeiten nicht verhindert, und sich mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Einklang bringt.

Der rechtliche Kontext

Das Gesetz Nr. 937 von 1977, insbesondere die Artikel 1 und 2, legt das Recht auf Ruhetage für gestrichene Feiertage fest. Artikel 1 sieht die Möglichkeit vor, diese Ruhezeiten in Anspruch zu nehmen, während Artikel 2 die Modalitäten der Monetarisierung umreißt. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass auch in Abwesenheit spezifischer Bestimmungen im nationalen Tarifvertrag (CCNL) für Mitarbeiter öffentlicher nichtwirtschaftlicher Einrichtungen die Arbeitnehmer das Recht auf Monetarisierung dieser Ruhezeiten am Ende ihres Arbeitsverhältnisses haben.

Die Maxime des Urteils

FEIERTAGE Ruhezeiten für gestrichene Feiertage gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 937 von 1977 - Fehlende Inanspruchnahme - Recht auf deren Monetarisierung - Vorhandensein - Fehlen von Bestimmungen im c.c.n.l. der Mitarbeiter öffentlicher nichtwirtschaftlicher Einrichtungen - Irrelevanz. Das Fehlen einer spezifischen Regelung in den Tarifverhandlungen für die Mitarbeiter öffentlicher nichtwirtschaftlicher Einrichtungen für die nicht Inanspruchnahme von Ruhetagen für gestrichene Feiertage, die von Art. 1 des Gesetzes Nr. 937 von 1977 vorgesehen sind, kann nicht als hinderlich für deren Monetarisierung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen werden, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die die Monetarisierung des Urlaubs ermöglichen, gemäß den klaren Bestimmungen des Art. 2 dieses Gesetzes für die dort vorgesehenen vier Ruhetage und deren wesentliche Vergleichbarkeit mit dem Urlaub.

Diese Maxime verdeutlicht, dass die Monetarisierung der nicht in Anspruch genommenen Ruhezeiten möglich ist und dass die gesetzlichen Bestimmungen ausreichen, um dieses Recht zu gewährleisten. Das Gericht hat die Vergleichbarkeit der gestrichenen Feiertagsruhezeiten mit dem Urlaub hervorgehoben, ein wesentlicher Aspekt zum Verständnis des Urteils.

Praktische und rechtliche Implikationen

Die Implikationen dieser Verordnung sind erheblich für die Arbeitnehmer und die öffentlichen Verwaltungen. Insbesondere können einige Schlüsselpunkte aufgeführt werden:

  • Anerkennung des Rechts auf Monetarisierung, auch in Abwesenheit spezifischer vertraglicher Bestimmungen.
  • Klarstellung der wesentlichen Vergleichbarkeit zwischen Ruhezeiten für gestrichene Feiertage und Urlaub.
  • Möglichkeit für die Arbeitnehmer, das Recht auf Monetarisierung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen.

Diese Entscheidung reiht sich in einen bereits begonnenen juristischen Trend ein, wie die früheren Urteile (Nr. 23697 von 2017, Nr. 18140 von 2022, Nr. 17724 von 2011 und Nr. 7400 von 2015) zeigen, die ähnliche Fragen behandelt haben und den Schutz der Rechte von Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor stärken.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 8926 von 2024 einen wichtigen Schritt nach vorne im Schutz der Rechte von Mitarbeitern öffentlicher nichtwirtschaftlicher Einrichtungen dar. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter das Recht auf Monetarisierung der Ruhezeiten für gestrichene Feiertage haben, auch in Abwesenheit einer spezifischen vertraglichen Regelung. Dieses positive Signal unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung von Rechten und Schutz für die Arbeitnehmer, im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Prinzipien von Gerechtigkeit und Fairness.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci