Kommentar zum Urteil Nr. 11574/2024: Preis-Klausel bei der Übertragung des Erbbaurechts

Die jüngste Verfügung Nr. 11574 vom 30. April 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet wichtige Klarstellungen zur Gültigkeit von Preisbestimmungsklauseln in Vereinbarungen zur Übertragung des Erbbaurechts, insbesondere im Kontext des sozialen und geförderten Wohnungsbaus. Dieses Urteil stellt einen Bezugspunkt für Fachleute in diesem Bereich und für Bürger dar, die an solchen Verträgen beteiligt sind.

Der Normative Kontext

Das Gesetz Nr. 865 vom 22. Oktober 1971 regelt in Artikel 35 die Übertragung des Erbbaurechts im Kontext des öffentlichen Wohnungsbaus. Das betreffende Urteil fügt sich in diesen normativen Rahmen ein und klärt, wann eine Preisbestimmungsklausel als nichtig angesehen werden kann. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die Nichtigkeit nur dann eintritt, wenn der vereinbarte Preis den in der Vereinbarung zwischen dem Bauunternehmer und der Gebietskörperschaft festgelegten Preis überschreitet.

Die Leitsätze des Urteils

Vereinbarung gemäß Art. 35 des Gesetzes Nr. 865 von 1971 - Vorvertrag zwischen Bauunternehmer und Käufer - Übertragung des Erbbaurechts - Preisbestimmungsklausel - Nichtigkeit - Grenzen - Folgen im Hinblick auf das Urteil gemäß Art. 2932 BGB. Im Hinblick auf den sozialen und geförderten Wohnungsbau ist gemäß Art. 35 des Gesetzes Nr. 865 von 1971 die Preisbestimmungsklausel für die Übertragung des Erbbaurechts im Vorvertrag zwischen dem Bauunternehmer und dem versprechenden Käufer nur dann nichtig, wenn sie den in der Vereinbarung zwischen demselben Bauunternehmer und der Gebietskörperschaft festgelegten Preis überschreitet. Sofern der vertragliche Preis unter letzteren liegt, ist der Vertrag gültig und die Übertragung des Immobilienrechts durch Urteil gemäß Art. 2932 BGB muss an die Zahlung des Restbetrags zwischen dem im Vertrag angegebenen Betrag und dem bereits gezahlten Betrag gebunden sein.

Praktische Implikationen des Urteils

Dieses Urteil hat mehrere praktische Implikationen für die Parteien, die an einem Vertrag zur Übertragung des Erbbaurechts beteiligt sind:

  • Anerkennung der Gültigkeit des Vertrags, wenn der Preis unter dem mit der Gebietskörperschaft vereinbarten Preis liegt.
  • Klarheit über die Bedingungen für die Gültigkeit von Vertragsklauseln, wodurch das Risiko von Rechtsstreitigkeiten verringert wird.
  • Möglichkeit der Zwangsvollstreckung des Vertrags durch Urteil gemäß Art. 2932 BGB, vorausgesetzt, der Restbetrag wird beglichen.

Auf diese Weise klärt das Kassationsgericht nicht nur die geltende Rechtslage, sondern bietet auch einen sichereren Referenzrahmen für Bauunternehmer und Käufer, um Unklarheiten und mögliche Missbräuche in den Verträgen zur Übertragung des Erbbaurechts zu vermeiden.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 11574/2024 einen wichtigen Fortschritt in der Regelung des Erbbaurechts und der Regulierung von Übertragungsverträgen im Bereich des öffentlichen Wohnungsbaus dar. Die Klarheit, die vom Kassationsgericht geboten wird, ermöglicht eine bessere Orientierung im komplexen Bereich der Bauvereinbarungen, schützt die Rechte aller beteiligten Parteien und fördert die Rechtssicherheit.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci