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Einziehung von fiktiv benannten Vermögenswerten: Kommentar zu Urteil Nr. 35669 vom 2023

Das Urteil Nr. 35669 vom 11. Mai 2023, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein Thema von großer Bedeutung im italienischen Rechtssystem: die Einziehung von fiktiv benannten Vermögenswerten, die Dritten gehören. Diese Maßnahme wird häufig im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen Personen angewendet, die als gefährlich für die öffentliche Ordnung gelten. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte dieses Urteils analysieren und versuchen, die Bedeutung und die Implikationen seiner Bestimmungen zu klären.

Der Kontext des Urteils

Der zu prüfende Fall betraf die Einziehung von Vermögenswerten einer Person, A. J., die als fiktiv auf einen Dritten benannt angesehen wurden. Das Gericht stellte fest, dass der Dritte lediglich die tatsächliche Eigentümerschaft und das Eigentum an den eingezogenen Vermögenswerten geltend machen kann, ohne die Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahme anfechten zu können. Dieses Prinzip, von grundlegender Bedeutung, grenzt den Handlungsspielraum des Dritten ein, der nicht in die Fragen der Gefährlichkeit des Betroffenen oder des Missverhältnisses zwischen dem Wert der Vermögenswerte und dem erklärten Einkommen eingreifen kann.

Analyse der Maxime und der rechtlichen Implikationen

Einziehung von fiktiv benannten Vermögenswerten eines Dritten - Legitimation und Interesse des Dritten, die Voraussetzungen für die Anwendung der Maßnahme gegen den Betroffenen anzufechten - Ausschluss - Gründe. Im Falle einer Präventioneinziehung, die Vermögenswerte betrifft, die als fiktiv auf einen Dritten benannt angesehen werden, kann letzterer ausschließlich die tatsächliche Eigentümerschaft und das Eigentum an den belasteten Vermögenswerten geltend machen, indem er die entsprechende Beweislast erfüllt, ist jedoch nicht legitimiert zu behaupten, dass der Vermögenswert tatsächlich im Eigentum des Betroffenen ist, da er in keinerlei rechtliche Fragen bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Maßnahme gegen ihn - wie die Gefährlichkeit, das Missverhältnis zwischen dem Wert des eingezogenen Vermögenswerts und dem erklärten Einkommen sowie die Herkunft des Vermögenswerts - involviert ist, was nur der Betroffene geltend machen kann.

Diese Maxime verdeutlicht, dass der Dritte das Recht hat zu beweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Vermögenswerte ist, jedoch die Einziehungsmaßnahme selbst nicht anfechten kann. Die Gründe sind klar: Der Dritte ist nicht in die Dynamik der Maßnahme involviert, die eng mit dem Verhalten des Betroffenen und seiner Gefährlichkeit verbunden ist. Die italienische Gesetzgebung, insbesondere das Gesetzesdekret 159/2011, Art. 10, legt die Grundlagen für die Präventioneinziehung fest und hebt hervor, wie die individuelle Verantwortung und die Eigentümerschaft der Vermögenswerte entscheidende Elemente im Entscheidungsprozess sind.

Fazit

Das Urteil Nr. 35669 von 2023 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der Einziehung von fiktiv benannten Vermögenswerten Dritter dar und betont die Grenzen der Legitimation dieser letzteren, die Präventionsmaßnahmen anzufechten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die betroffenen Personen die Bedeutung der Nachweisführung ihrer Eigentümerschaft verstehen, ohne jedoch in die Fragen der Gefährlichkeit des Betroffenen einzugreifen. Mit diesem Eingriff hat das Kassationsgericht die Notwendigkeit bestätigt, die Integrität der Präventionsmaßnahmen zu wahren und gleichzeitig die Rechte der rechtmäßigen Eigentümer der Vermögenswerte zu schützen. Die Klarheit dieses Urteils wird dazu beitragen, zukünftige Entscheidungen in diesem Bereich zu lenken und ein Gleichgewicht zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Schutz individueller Rechte zu gewährleisten.