Kommentar zu dem Urteil Nr. 1188 von 2024: Ersatzstrafen und die Pflicht der Verteidigung

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 1188 vom 22. November 2024, veröffentlicht am 10. Januar 2025, hat eine breite Debatte über Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen ausgelöst. Das Berufungsgericht Turin, präsidiert von Dr. G. V., hat ein grundlegendes Prinzip festgelegt: Der Berufungsrichter kann die Ersatzstrafe nicht „von Amts wegen“ anordnen, wenn nicht seitens der Verteidigung im Berufungsantrag eine spezifische Anfrage gestellt wurde.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Das Gericht hat klargestellt, dass Ersatzstrafen, wie sie in Art. 20 bis des Strafgesetzbuches vorgesehen sind, nicht als automatisches Recht betrachtet werden können. Die Bestimmung in Art. 597, Absatz 5, der Strafprozessordnung sieht die Umwandlung der Freiheitsstrafe als eine Ausnahme vom devolutiven Prinzip der Berufung vor. Dies bedeutet, dass die Anfrage zur Ersatzstrafe gut begründet und durch spezifische Argumente der Verteidigung unterstützt werden muss.

  • Der Richter ist nicht verpflichtet, von Amts wegen die Ersatzstrafen zu prüfen.
  • Es liegt in der Verantwortung des Berufungsführers, eine klare und begründete Anfrage zu stellen.
  • Das Versäumnis, dieser Pflicht nachzukommen, führt zur Unzulässigkeit der Anfrage.

Analyse der Leitsätze des Urteils

Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen - Amtswegigkeit im Berufungsverfahren - Ausschluss - Pflicht der Verteidigung, die Anfrage mit spezifischen Argumenten zu untermauern - Versäumnis dieser Pflicht - Folgen. Im Hinblick auf Ersatzstrafen für kurze Freiheitsstrafen kann der Berufungsrichter die Umwandlung „von Amts wegen“ nicht anordnen, wenn im Berufungsantrag keine spezifische und begründete Anfrage dazu gestellt wurde, da die Umwandlung der Freiheitsstrafe nicht zu den im Gesetzestext des Art. 597, Absatz 5, der Strafprozessordnung ausdrücklich genannten Vorteilen und Milderungen gehört, die eine Ausnahme vom devolutiven Prinzip der Berufung darstellen. (Das Gericht hat in der Begründung auch festgestellt, dass es in der Verantwortung des Berufungsführers liegt, die Anfrage zur Umwandlung kurzer Freiheitsstrafen mit spezifischen Argumenten zu untermauern und dass das Versäumnis, dieser Pflicht nachzukommen, zur ursprünglichen Unzulässigkeit der Anfrage führt).

Dieser Abschnitt verdeutlicht eindeutig, dass das Berufungsverfahren nicht als Gelegenheit gesehen werden sollte, allgemeine Anträge zu stellen, sondern als einen Moment, in dem die Verteidigung solide und detaillierte Argumente vorbringen muss. Der Wille des Gerichts, eine erweiternde Auslegung der Vorschriften über Ersatzstrafen nicht zuzulassen, unterstreicht die Bedeutung von Präzision und Klarheit in den rechtlichen Anfragen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 1188 von 2024 einen wichtigen Hinweis auf die Verantwortung der Verteidigung im Kontext des Strafverfahrens darstellt. Die Notwendigkeit, spezifische Anfragen für Ersatzstrafen zu formulieren, klärt nicht nur die Rolle des Richters, sondern stärkt auch die Rechte der beteiligten Parteien. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Anwälte sich dieses Aspekts bewusst sind, um zu vermeiden, dass die Möglichkeiten zur Erlangung einer Ersatzstrafe im Berufungsverfahren beeinträchtigt werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci