Analyse des Urteils Nr. 44251 von 2024: Übersetzung der Akten und Nichtigkeit im Zwischenregime

Das Urteil Nr. 44251 vom 16. Oktober 2024, erlassen vom Kassationsgericht, stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung bezüglich der Rechte der nicht-italienischsprachigen Angeklagten dar. In dieser Entscheidung hat das Gericht das Thema der unterlassenen Übersetzung des Berufungsurteils für einen mehrsprachigen Angeklagten behandelt und die notwendigen Bedingungen zur Ableitung der Nichtigkeit im Zwischenregime klar festgelegt.

Der Kontext des Urteils

Insbesondere hat das Gericht die Beschwerde, die vom Verteidiger des Angeklagten P. L. eingereicht wurde, zurückgewiesen und betont, dass die Beweislast für das konkrete und aktuelle Interesse an der Beschwerde im Falle einer unterlassenen Übersetzung beim Angeklagten selbst liegt. Dieses Prinzip basiert auf der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Verteidigung nicht durch ein mangelndes Verständnis der Verfahrensakten beeinträchtigt wird.

Mehrsprachiger Angeklagter - Unterlassene Übersetzung des Urteils - Nichtigkeit im Zwischenregime - Interesse an der Ableitung - Bedingungen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Übersetzung der Akten hat der mehrsprachige Angeklagte, der sich über die unterlassene Übersetzung des Urteils beschwert, die Beweislast, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Natur der Nichtigkeit im Zwischenregime, die hier relevant ist, nachzuweisen, dass ein konkretes, aktuelles und überprüfbares Interesse an der Beschwerde besteht, da die bloße Behauptung eines abstrakten oder potenziellen Nachteils nicht ausreicht. (Sachverhalt, der sich auf eine ordnungsgemäß vom Verteidiger des mehrsprachigen Angeklagten eingereichte Kassationsbeschwerde bezieht, in der das Gericht den Grund für die angebliche unterlassene Übersetzung des Berufungsurteils als unzulässig erachtete, da der Beschwerdeführer nicht nachgewiesen hatte, ob und inwieweit das fehlende rechtzeitige persönliche Wissen über das angefochtene Urteil seine Verteidigungsstrategien beeinflusst hatte).

Die Bedingungen für die Nichtigkeit

Das Gericht hat klargestellt, dass es nicht ausreicht, einen abstrakten oder potenziellen Nachteil zu beanstanden, um die Nichtigkeit des Urteils zu rechtfertigen; es ist notwendig, ein konkretes und aktuelles Interesse nachzuweisen. Dies impliziert, dass der Angeklagte darlegen muss, inwiefern die unterlassene Übersetzung seine Verteidigungsentscheidungen beeinflusst hat. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den im neuen Strafprozessrecht festgelegten Prinzipien, insbesondere den Artikeln 143, 178 und 180, die die Modalitäten der Übersetzung der Akten und den Schutz der Rechte der Angeklagten betreffen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 44251 von 2024 lädt uns ein, über die Bedeutung der Übersetzung der Verfahrensakten nachzudenken, insbesondere in einem globalen Kontext, in dem Angeklagte aus verschiedenen Kulturen und Sprachen stammen können. Das Recht auf eine faire Verteidigung ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtssystems, und das Gericht hat bekräftigt, dass die Verfahrensgarantien wirksam und nicht nur formell sein müssen. Es ist entscheidend, dass die Verteidiger sich dieser Anforderungen bewusst sind, um die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich zu schützen und sicherzustellen, dass jeder Angeklagte die Entscheidungen, die ihn betreffen, vollständig verstehen kann.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci