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Cass. pen., Sez. VI, Sent., n. 35031/2024: Untreue und Offensivität des Verhaltens

Das recente Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 35031 vom 18. September 2024, bietet entscheidende Hinweise zur Konfiguration des Straftatbestands der Untreue, insbesondere zur Notwendigkeit, die Offensivität des Verhaltens des Angeklagten zu bewerten. In diesem Fall hat das Gericht das Urteil gegen A.A., eine Krankenschwester, die der Untreue beschuldigt wurde, aufgehoben, da der Wert der entwendeten Güter so gering war, dass die Anwendung der Strafnorm nicht gerechtfertigt war.

Der Fall von A.A. und die Bewertung des Verhaltens

A.A. war in erster Instanz verurteilt worden, weil sie Medikamente und medizinisches Material aus dem Krankenhaus, in dem sie arbeitete, entwendet hatte. Das Berufungsgericht von Catania hatte jedoch die Strafe neu festgelegt, während es die Verantwortung bestätigte. Das Kassationsgericht betonte bei der Prüfung des Falles, dass das Verhalten nicht als offensiv angesehen werden konnte, angesichts des lächerlichen Wertes der angeeigneten Güter, der lediglich 13,50 Euro betrug.

Das Gericht hat ausgeschlossen, dass der Straftatbestand der Untreue konstituiert ist, wenn das aneignende Verhalten Güter betrifft, die keinen ökonomisch geschätzten Wert haben.

Rechtsprinzipien und Rechtsprechung

Die Entscheidung des Kassationsgerichts basiert auf etablierten Rechtsprinzipien, die festlegen, dass ein Verbrechen durch ein offensives Verhalten gekennzeichnet sein muss. In diesem Fall bezogen sich die Richter auf das Prinzip der Offensivität, wonach der Straftatbestand der Untreue nicht besteht, wenn kein konkreter Schaden für die öffentliche Institution nachgewiesen werden kann. Dies steht im Einklang mit der früheren Rechtsprechung, die die Strafbarkeit für Verhaltensweisen ausgeschlossen hat, die das öffentliche Interesse nicht erheblich verletzen.

  • Prinzip der Offensivität: Ein Verbrechen muss einen konkreten Schaden verursachen.
  • Geringer Wert der Güter: Das Kassationsgericht hat hervorgehoben, dass Güter von geringem Wert eine Verurteilung nicht rechtfertigen.
  • In dubio pro reo: Das Fehlen konkreter Beweise gegen die Angeklagte führte zu ihrem Freispruch.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 35031/2024 stellt einen wichtigen Schritt bei der Definition der Grenzen der Anwendung des Straftatbestands der Untreue dar. Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass das Element der Offensivität grundlegend für die Konfiguration dieses Verbrechens ist und die Strafbarkeit in Fällen der Geringfügigkeit der entwendeten Güter ausgeschlossen wird. Diese gerichtliche Ausrichtung könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben und die Bedeutung einer sorgfältigen und strengen Bewertung der konkreten Umstände bei der Behandlung von Straftaten, die öffentliche Vermögenswerte betreffen, unterstreichen.