Urteil Nr. 28144 vom 2024: Klarstellungen zur direkten Ladung vor Gericht und zur Höchststrafe

Das Urteil Nr. 28144 vom 10. Juni 2024, das am 15. Juli desselben Jahres eingereicht wurde, bietet wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Ausübung der Strafverfolgung in Bezug auf die direkte Ladung vor Gericht. Insbesondere hat das Gericht die Frage der Höchststrafe für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren behandelt und festgestellt, dass diese Grenze als fest zu betrachten ist und sich auf die zum Zeitpunkt der Strafverfolgung geltende Gesetzgebung bezieht.

Das Prinzip "tempus regit actum"

Das juristische Prinzip des "tempus regit actum" besagt, dass das für einen bestimmten Akt anwendbare Gesetz dasjenige ist, das zum Zeitpunkt seiner Durchführung gilt. Im vorliegenden Fall hat das Gericht bekräftigt, dass der Verweis gemäß Art. 550 der Strafprozessordnung so zu interpretieren ist, dass die zum Zeitpunkt der Ausübung der Strafverfolgung geltende Gesetzgebung berücksichtigt wird, und nicht die für den Angeklagten anwendbare materielle Norm.

  • Das Gericht hat entschieden, dass der Verweis auf die Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren als fest zu betrachten ist.
  • Dies bedeutet, dass etwaige nachfolgende gesetzliche Änderungen keinen Einfluss auf bereits eingeleitete strafrechtliche Verfahren haben.
  • Der Beschluss zur Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft wurde als nicht abnorm angesehen.

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat erhebliche Konsequenzen für das italienische Strafrechtssystem, da es die Anwendbarkeit der Normen im Kontext laufender Strafverfahren und die Verantwortung der Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung über die Art der zu ergreifenden Maßnahmen klarstellt. Darüber hinaus hat das Gericht hervorgehoben, wie die korrekte Auslegung der Norm die Handhabung des Verfahrens und die Rechte der Angeklagten beeinflussen kann.

Direkte Ladung vor Gericht - Höchststrafe der Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren - Natur des Verweises - Prinzip "tempus regit actum" - Anwendbarkeit - Konsequenzen - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Ausübung der Strafverfolgung durch direkte Ladung vor Gericht muss der Verweis auf die Freiheitsstrafe "nicht über maximal vier Jahre", der in Art. 550 StPO enthalten ist, als "fest" betrachtet werden, da er aufgrund der Unabdingbarkeit des Prinzips "tempus regit actum" auf die zum Zeitpunkt der Ausübung der Strafverfolgung geltende Norm und nicht auf die konkret anwendbare materielle Norm des Angeklagten gemäß den Erbfolgen in Art. 2 StGB verweist. (Fallkonstellation, in der das Gericht den Beschluss zur Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft, die in Bezug auf eine Tat, die unter dem Geltungsbereich von Art. 176 des Gesetzesdekrets vom 22. Januar 2004, Nr. 42, fiel, einen direkten Ladungsbeschluss erlassen hatte, nicht als abnorm angesehen hat, obwohl die Anklage bereits in die Bestimmung gemäß Art. 518-bis StGB übergegangen war, deren Strafrahmen die Beantragung der Anklageerhebung mit Festlegung der Hauptverhandlung verlangte).

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 28144 vom 2024 einen wichtigen Fortschritt in der normativen Klarheit hinsichtlich der Strafverfolgung im Falle einer direkten Ladung vor Gericht darstellt. Die von dem Gericht festgelegten Prinzipien können die rechtliche Praxis und den Schutz der Rechte der Angeklagten erheblich beeinflussen und unterstreichen die Bedeutung einer strengen Auslegung der geltenden Normen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci