Urteil Nr. 29253 vom 2024: Übersetzung der Akten und Rechte des mehrsprachigen Angeklagten

Das jüngste Urteil Nr. 29253 vom 4. Juni 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bringt einen grundlegenden Aspekt des italienischen Strafrechts ans Licht, der die Übersetzung der Akten für Angeklagte betrifft, die die Sprache des Verfahrens nicht sprechen. Diese Entscheidung hebt die Bedeutung hervor, ein faires Verfahren und das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten, im Einklang mit den italienischen und europäischen Vorschriften.

Der zu prüfende Fall

Die zentrale Frage des Urteils betrifft die Übersetzung eines Urteils, die vom Richter angeordnet, aber nicht durchgeführt wurde. Der Angeklagte, P. J., befand sich in einer sprachlichen Schwierigkeiten, da er mehrsprachig ist. Das Gericht stellte fest, dass in solchen Umständen die unterlassene Übersetzung des Urteils die Fristen für die Berufung nicht in Gang setzt, ohne dass der Angeklagte die Verpflichtung hat, die Übersetzung zu beantragen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Untätigkeit der Verwaltung zu beheben.

Urteil - Vom Richter angeordnete, aber nicht durchgeführte Übersetzung - Folgen - Fehlende Fristsetzung für die Berufung - Keine Aufforderungen an den mehrsprachigen Angeklagten - Ausschluss - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Übersetzung der Akten in die dem mehrsprachigen Angeklagten bekannte Sprache führt die unterlassene Übersetzung des Urteils, die vom Richter angeordnet, aber nicht durchgeführt wurde, dazu, dass die Fristen für die Berufung des Angeklagten nicht in Gang gesetzt werden, ohne dass dieser die Verpflichtung hat, Maßnahmen zu ergreifen, um die Untätigkeit der Verwaltung zu beenden. (Fallkonstellation bezüglich einer Anordnung - vom Gericht aufgehoben - mit der der Vollstreckungsrichter den Antrag des mehrsprachigen Angeklagten abgelehnt hatte, das Urteil für nicht vollstreckbar zu erklären, da er der Meinung war, dass dieser nach Ablauf der Frist für die Berufung rechtzeitig beantragen hätte müssen, gemäß Art. 175 StPO, die Unterlassung geltend zu machen).

Implikationen des Urteils

Das Urteil Nr. 29253/2024 stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte von Angeklagten dar, die die Sprache des Verfahrens nicht verstehen. Die Implikationen dieser Entscheidung lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen:

  • Anerkennung des Rechts auf Übersetzung der Akten, wie im Art. 143 der neuen Strafprozessordnung vorgesehen.
  • Klärung der Verantwortung der Verwaltung zur Gewährleistung, dass die Akten rechtzeitig übersetzt werden.
  • Ausschluss von Aufforderungen an den mehrsprachigen Angeklagten, der sich nicht um die Übersetzung kümmern muss.

Dieses Urteil fügt sich in einen umfassenderen rechtlichen Rahmen ein, in dem den Angeklagten grundlegende Rechte anerkannt werden, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 29253 vom 2024 eine wichtige Anerkennung der Sprachrechte mehrsprachiger Angeklagter im italienischen Strafsystem dar. Es betont nachdrücklich, dass jeder Angeklagte das Recht hat, das Verfahren gegen ihn vollständig zu verstehen, und dass die Verwaltung die Pflicht hat, dieses Recht zu gewährleisten. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines gerechteren und integrativeren Justizsystems dar.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci