Kommentar zur Entscheidung des Beschlusses Nr. 18722 von 2024: Überschreitung der gerichtlichen Macht und Eingriff in den legislativen Bereich

Das Urteil Nr. 18722 vom 9. Juli 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Referenzpunkt in der italienischen Rechtsprechung zu den Sondergerichten dar, insbesondere in Bezug auf den Rechnungshof. Bei der Analyse des spezifischen Falls lassen sich die Herausforderungen erkennen, die entstehen, wenn die Grenzen zwischen der normativen Auslegung und der normativen Schaffung überschritten werden.

Der Kontext der Entscheidung

In diesem Beschluss hat das Gericht die von V. R. gegen den Generalstaatsanwalt des Rechnungshofs eingelegte Beschwerde für unzulässig erklärt. Die zentrale Frage betraf den Vorwurf der Überschreitung der gerichtlichen Macht durch den Rechnungsrichter, der beschuldigt wurde, in den dem Gesetzgeber vorbehaltenen Bereich eingegriffen zu haben. Laut dem Gericht tritt die Überschreitung der gerichtlichen Macht ein, wenn der Richter eine von ihm selbst geschaffene Norm anwendet, anstatt sich darauf zu beschränken, die bestehenden Gesetze zu interpretieren.

Die Überschreitung der gerichtlichen Macht durch Eingriff in den dem Gesetzgeber vorbehaltenen Bereich, die mit der Kassationsbeschwerde gemäß Art. 111, Abs. 8, Verf. angezeigt werden kann, liegt vor, wenn der Sonderrichter eine von ihm selbst geschaffene Norm anwendet, wodurch er eine Normsetzungstätigkeit ausübt, die ihm nicht zusteht, nicht jedoch im Hinblick auf die Auslegungstätigkeit - sei sie auch weitreichend oder analog - einer gesetzlichen Bestimmung, da eventuelle hermeneutische Fehler, auch wenn sie eine radikale Verzerrung des Sinns der Norm zur Folge haben, nicht die Existenz oder die äußeren Grenzen der gerichtlichen Macht betreffen, sondern nur die Rechtmäßigkeit ihrer Ausübung.

Normative Auslegung vs. Normative Schaffung

Das Gericht hat klargestellt, dass eventuelle Auslegungsfehler, auch wenn sie erheblich sind, keinen Eingriff in den legislativen Bereich darstellen. Dies ist entscheidend, um die Grenzen der gerichtlichen Macht zu verstehen. Tatsächlich darf die erweiterte oder analoge Auslegung nicht mit der Schaffung neuer Normen verwechselt werden, die ausschließlich dem Gesetzgeber zusteht. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Tätigkeiten ist entscheidend, um die Einhaltung der Prinzipien der Gewaltenteilung zu gewährleisten.

  • Der Rechnungshof kann keine Normen schaffen, sondern nur auslegen.
  • Eventuelle Auslegungsfehler dürfen die Rechtmäßigkeit der Ausübung der gerichtlichen Macht nicht beeinträchtigen.
  • Die Kassationsbeschwerde ist ein Instrument, um die Überschreitung der gerichtlichen Macht anzuzeigen.

Schlussfolgerungen

Der Beschluss Nr. 18722 von 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Funktion des Rechnungshofs und über die Grenzen seines gerichtlichen Eingreifens. Das Urteil unterstreicht, wie entscheidend die korrekte Auslegung der Normen ist, um das Gleichgewicht zwischen den Staatsgewalten zu wahren. Juristen und Bürger müssen sich bewusst sein, dass die Auslegung der Gesetze eine Tätigkeit bleibt, die dem Richter vorbehalten ist, während die Schaffung neuer Normen ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers ist. Dieses Prinzip ist grundlegend für den Schutz der individuellen Rechte und Freiheiten und für das ordnungsgemäße Funktionieren der Justiz.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci