Kommentar zur Verordnung Nr. 18653 von 2024: Gerichtsbarkeit im öffentlichen Dienst

Die jüngste Verordnung Nr. 18653 vom 08.07.2024 bietet wichtige Klarstellungen zur Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vertraglichen öffentlichen Dienst. Insbesondere konzentriert sie sich auf die Auswahlverfahren und die Aufteilung der Gerichtsbarkeit zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Verwaltungsgericht, ein entscheidendes Thema für Fachleute im rechtlichen Bereich und für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Der normative Kontext

Die zentrale Frage, die im Urteil behandelt wird, betrifft die Anwendung des Artikels 63 des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001. Dieser Artikel legt fest, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis im privatisierten öffentlichen Dienst, einschließlich Einstellungen und Vergabe von Führungspositionen, in die Gerichtsbarkeit des ordentlichen Gerichts fallen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist jedoch residual nur für die Auswahlverfahren vorbehalten, die für die Begründung des Verhältnisses zur öffentlichen Verwaltung (P.A.) erforderlich sind.

Vertraglicher öffentlicher Dienst - Streitigkeiten im Bereich der Auswahlverfahren - Aufteilung der Gerichtsbarkeit - Kriterien - Fallkonstellationen. Im Hinblick auf den privatisierten öffentlichen Dienst sind gemäß Art. 63, Abs. 1, des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001 alle Streitigkeiten, die jede Phase des Arbeitsverhältnisses betreffen, einschließlich derjenigen über die Einstellung und die Vergabe von Führungspositionen, der Gerichtsbarkeit des ordentlichen Gerichts zugewiesen, während die residuale Reserve für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im Abs. 4 des genannten Art. 63 enthalten ist, ausschließlich die Auswahlverfahren betrifft, die für die Begründung des Verhältnisses zur P.A. erforderlich sind. (Im vorliegenden Fall hat das Oberste Gericht in Anwendung des formulierten Prinzips die Gerichtsbarkeit des Verwaltungsgerichts erklärt, da es sich um ein Verfahren handelt, das auf die möglicherweise Vergabe von Positionen abzielt, gekennzeichnet durch die Erlass eines Ausschreibens, die vergleichende Bewertung der Kandidaten und die abschließende Erstellung einer Rangliste der Verdienste).

Folgen des Urteils

Die analysierte Verordnung bestätigt die Bedeutung, zwischen den verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses im privatisierten öffentlichen Dienst zu unterscheiden. Das Gericht hat bekräftigt, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einstellung und der Verwaltung der Arbeitsverhältnisse in die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts fallen, während die Auswahlverfahren, wie die Veröffentlichung von Ausschreibungen und die Bewertung der Kandidaten, in die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.

Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Streitigkeiten von der angemessensten Gerichtsbarkeit behandelt werden, Konflikte der Zuständigkeit vermieden werden und eine effizientere Verwaltung der rechtlichen Ressourcen gewährleistet wird. Das Urteil steht im Einklang mit früheren Rechtsprechungen, einschließlich der Vereinigten Kammern von 2017, die ähnliche Themen behandelt haben.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 18653 von 2024 einen bedeutenden Schritt zur Definition der Gerichtsbarkeit im Bereich des öffentlichen Dienstes dar. Die Klarheit, die das Gericht hinsichtlich der Aufteilung der Kompetenzen zwischen ordentlichem und Verwaltungsgericht bietet, erleichtert nicht nur die Lösung von Streitigkeiten, sondern bietet auch wertvolle Orientierung für Juristen und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor. Es ist von entscheidender Bedeutung, über diese rechtlichen Entwicklungen informiert zu bleiben, um einen angemessenen Schutz der Rechte der Arbeitnehmer und eine effiziente Verwaltung von Streitigkeiten sicherzustellen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci