Jurisdiktion des ordentlichen Gerichts im Streit zwischen öffentlichen Einrichtungen: Analyse der Verordnung Nr. 15911 vom 2024

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 15911 vom 6. Juni 2024 bietet eine wichtige Überlegung zur Jurisdiktion im öffentlichen Bereich und stellt klar, dass Streitigkeiten zwischen öffentlichen Einrichtungen über die Überlassung von Immobilien im Rahmen eines Leihverhältnisses vom ordentlichen Gericht behandelt werden müssen. Diese Entscheidung, die vom Präsidenten D'Ascola Pasquale und dem Berichterstatter Giusti Alberto erlassen wurde, hebt die vertragliche Natur des Leihverhältnisses hervor und löst es von administrativen Genehmigungen.

Der normative und rechtliche Kontext

Die rechtliche Frage, die durch die Verordnung aufgeworfen wird, fällt in den Bereich der Beziehungen zwischen öffentlichen Einrichtungen, die häufig Immobilien ähnlich wie private Akteure verwalten. Die italienische Rechtsprechung hat dieses Thema mehrfach behandelt und hervorgehoben, dass das Leihverhältnis, das im Bürgerlichen Gesetzbuch in Artikel 1803 geregelt ist, einen gleichwertigen Vertrag darstellt, unabhängig von der Natur der beteiligten Einrichtungen.

  • Gesetz vom 20. März 1865 Nr. 2248 Art. 2
  • Gesetz vom 6. Dezember 1971 Nr. 1034 Art. 5
  • Bürgerliches Gesetzbuch Art. 1803

Das Prinzip der ordentlichen Jurisdiktion

Streit zwischen öffentlichen Einrichtungen - Antrag auf Herausgabe einer Immobilie, die im Rahmen eines Leihverhältnisses überlassen wurde - Überlassungsverhältnis - Konfigurierbarkeit - Ausschluss - Konsequenzen - Jurisdiktion des ordentlichen Gerichts - Übertragung - Natur der Vertragspartner - Unbedeutend - Sachverhalt. Der Streit über den Antrag auf Herausgabe einer Immobilie, die zum verfügbaren Vermögen einer öffentlichen Einrichtung gehört und einem anderen öffentlichen Einrichtung im Rahmen eines Leihverhältnisses überlassen wurde, fällt in die Jurisdiktion des ordentlichen Gerichts, da er sich aus einem gleichwertigen vertraglichen Verhältnis ableitet, nicht aus einer administrativen Genehmigung der Immobilie, und die rechtliche Natur der Vertragspartner ist unerheblich. (Prinzip, das sich auf den Antrag auf Auflösung des Leihverhältnisses und die Verurteilung zur Herausgabe der Immobilie bezieht, erhoben vom Eigentümer, dem Nationalen Amt für Zellulose und Papier, gegen den Entleiher, das Ministerium für Universität und Forschung).

Dieser rechtliche Grundsatz verdeutlicht, wie relevant die Jurisdiktion des ordentlichen Gerichts bei Streitigkeiten aus Leihverhältnissen ist. Die Bedeutung dieses Prinzips liegt darin, dass die vertragliche Natur des Verhältnisses zwischen den Parteien nicht mit der öffentlich-rechtlichen Natur der beteiligten Einrichtungen verwechselt werden darf.

Fazit

Die Verordnung Nr. 15911 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zur Klarstellung der Jurisdiktion im Bereich des Leihverhältnisses zwischen öffentlichen Einrichtungen dar. Sie bekräftigt die zentrale Rolle des Vertrages und dessen Anwendung auch im Kontext der Beziehungen zwischen öffentlichen Einrichtungen. Die Entscheidung, den Streit dem ordentlichen Gericht zu übertragen, bietet größere rechtliche Sicherheit und Schutz der Rechte der beteiligten Parteien und gewährleistet einen gleichwertigen und vertraglichen Ansatz, der die grundlegenden Prinzipien des Zivilrechts widerspiegelt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci