Kommentar zum Urteil Nr. 16468 vom 2024: Mängel in der Begründung des DASPO

Das Urteil Nr. 16468 vom 2024, erlassen vom Kassationshof, bietet bedeutende Denkanstöße bezüglich der Anordnung des Questors zur Pflicht, sich bei der öffentlichen Sicherheitsbehörde zu melden, bekannt als DASPO. Dieser Beschluss, der die Entscheidung des Ermittlungsrichters aufhebt und zurückverweist, hebt die zentrale Bedeutung der Begründung in restriktiven Maßnahmen der persönlichen Freiheit hervor, insbesondere im Kontext von Sportveranstaltungen.

Der rechtliche Rahmen und die Funktion des DASPO

Der DASPO ist eine präventive Maßnahme, die ergriffen wird, um Gewalt bei Sportveranstaltungen zu bekämpfen. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, kann der Questor diese Maßnahme bei Vorliegen spezifischer Bedingungen ergreifen, die darauf abzielen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings ist die Bestätigung durch den Ermittlungsrichter entscheidend, um sicherzustellen, dass diese Maßnahme die grundlegenden Rechte der Individuen respektiert.

  • Voraussetzungen, die die Maßnahme legitimieren
  • Bedeutung der Begründung
  • Mögliche Folgen im Falle eines Mangels

Der Mangel in der Begründung und seine Implikationen

Anordnung des Questors zur Pflicht, sich bei der öffentlichen Sicherheitsbehörde zu melden (sog. DASPO) - Bestätigung durch den Ermittlungsrichter - Mangel in der Begründung - Aufhebung mit Rückverweisung - Gründe. Im Hinblick auf Maßnahmen zur Prävention von Gewaltphänomenen bei Sportveranstaltungen muss die Anordnung des Ermittlungsrichters zur Bestätigung der Maßnahme des Questors gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, die in Anwesenheit der vorausgesetzten Bedingungen zur Annahme erlassen wurde, aber einen Mangel in der Begründung aufweist, mit Rückverweisung aufgehoben werden. (In der Begründung hat das Gericht präzisiert, dass, da die Bestätigung auch die Auswirkungen des vorläufigen, bestätigten Aktes betrifft und dessen Festigung bestimmt, nur die Aufhebung mit Rückverweisung eine vorübergehende Lähmung sichert, bis die Definition des Aufhebungsverfahrens und die Wirksamkeit des rechtlichen Titels, der die persönliche Freiheit rechtfertigt, geklärt sind).

Der Gerichtshof hat betont, dass, obwohl die Maßnahme des Questors in den Voraussetzungen legitim war, das Fehlen einer angemessenen Begründung zur Aufhebung mit Rückverweisung führt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er gewährleistet, dass restriktive Maßnahmen immer durch eine angemessene Rechtfertigung gestützt werden, um die Rechte der Bürger und ihre persönliche Freiheit zu schützen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16468 vom 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der Rechtsprechung zum DASPO und zu präventiven Maßnahmen im Sportbereich dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit einer klaren und detaillierten Begründung bei Maßnahmen, die die persönliche Freiheit einschränken. Nur so können Fairness und Gerechtigkeit gewährleistet werden, und es kann vermieden werden, dass Maßnahmen, so legitim sie in den Voraussetzungen auch sein mögen, als ineffektiv oder sogar schädlich für die Rechte der Bürger erachtet werden. Abschließend erinnert uns der Beschluss des Kassationshofs daran, dass Form und Substanz immer im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und den grundlegenden Rechten stehen müssen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci