Urteil Nr. 16480 vom 2024: Zulässigkeit der Berufung und Recht auf Zugang zum Verfahren

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 16480 des Kassationsgerichts, das am 19. April 2024 veröffentlicht wurde, erweist sich als von großer Bedeutung im Kontext des Strafrechts, da es grundlegende Aspekte zur Zulässigkeit des Berufungsantrags klärt. Insbesondere befasst sich das Gericht mit dem Thema der Wahl des Wohnsitzes und des Rechts auf Zugang zum Verfahren und hebt hervor, wie die Vorschriften im Sinne des Schutzes der grundlegenden Rechte der Einzelnen interpretiert werden müssen.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Der Fall betrifft den Angeklagten M. M., der gegen ein Urteil des Berufungsgerichts Rom Berufung eingelegt hat. Das Kassationsgericht hat das angefochtene Urteil aufgehoben und betont, dass die vor der Verkündung des angefochtenen Urteils vorgenommene Wahl des Wohnsitzes nicht gegen die Bestimmungen des Art. 581, Absatz 1-ter der Strafprozessordnung verstößt. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die präzise defensive Darlegung im Kopf des Berufungsantrags bezüglich der Wahl des Wohnsitzes beim gewählten Verteidiger zulässig ist.

ZULÄSSIGKEIT UND UNZULÄSSIGKEIT - Art. 581, Absatz 1-ter, StPO - Wahl des Wohnsitzes vor der Verkündung des angefochtenen Urteils - Darlegung im Kopf des Berufungsantrags - Zulässigkeit - Gründe. Die präzise defensive Darlegung im Kopf des Berufungsantrags bezüglich der Wahl des Wohnsitzes, die bereits vom Berufungskläger während der Anhörung zur Bestätigung der Festnahme beim gewählten Verteidiger vorgenommen wurde und vom Anwalt im Rahmen der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit zwischen den Parteien in Bezug auf die Ladung zum Verfahren in der zweiten Instanz angesprochen wird, verstößt nicht gegen die Bestimmungen des Art. 581, Absatz 1-ter StPO. (In der Begründung hat das Gericht die verfassungsorientierte Auslegung der betreffenden Regelung hervorgehoben, die darauf abzielt, sicherzustellen, dass das "Recht auf Zugang" zum Berufungsverfahren nicht unangemessen eingeschränkt wird, wie auch vom EGMR, 28.10.2021, Succi und andere gegen Italien, im Rahmen der Bewertung der Kompatibilität von normativen Einschränkungen mit dem Recht auf Zugang zum Gericht, das in Art. 6 der Konvention vorgesehen ist, festgestellt.)

Implikationen für das Recht auf Zugang

Das Kassationsgericht hat hervorgehoben, wie wichtig der Respekt vor dem Recht auf Zugang zum Berufungsverfahren ist, ein grundlegendes Prinzip, das im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Dieser verfassungsorientierte Ansatz dient dazu, sicherzustellen, dass normative Einschränkungen nicht zu einem unangemessenen Hindernis für den Zugang zur Justiz werden. Die Entscheidung des Gerichts reiht sich in einen breiteren Kontext des Schutzes der Menschenrechte und des Zugangs zur Justiz ein, der in einem Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung ist.

  • Anerkennung der Bedeutung der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Parteien.
  • Klärung der Zulässigkeit des Berufungsantrags im Falle der Wahl des Wohnsitzes.
  • Behauptung des Rechts auf Zugang zum Berufungsverfahren als grundlegendes Prinzip.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16480 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung dar, da es die Prinzipien der Zulässigkeit von Berufungsanträgen klärt und das Recht auf Zugang zum Verfahren bekräftigt. Dies trägt dazu bei, ein gerechteres und zugänglicheres Rechtssystem zu schaffen, in dem die Rechte der Bürger angemessen geschützt sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Juristen und Bürger sich dieser Bestimmungen und ihrer Rechte im Strafverfahren bewusst sind.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci