Disziplinarische Kündigung und ungerechtfertigte Abwesenheit: Kommentar zum Urteil Nr. 8956 vom 2024

Das recente Urteil Nr. 8956 vom 4. April 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet bedeutende Einblicke in die Regelung der Abwesenheiten im öffentlichen Dienst. Insbesondere hat das Gericht wichtige Grundsätze zur disziplinarischen Kündigung wegen ungerechtfertigter Abwesenheiten festgelegt und die Bedingungen klargestellt, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Kündigung als rechtmäßig angesehen wird.

Der von dem Gericht behandelte Fall

Der betreffende Fall betrifft einen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, P. V., der wegen ungerechtfertigter Abwesenheit gemäß Art. 55-quater, Lit. b), des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001 gekündigt wurde. Das Gericht hat die grundlegende Voraussetzung für die Qualifizierung eines solchen Verstoßes geprüft: Die Abwesenheit muss an einem Arbeitstag und nicht an einem Feiertag erfolgen. Darüber hinaus wurde betont, dass die fehlende Rechtfertigung für die Abwesenheiten an den unmittelbar vorhergehenden und nachfolgenden Tagen eines Feiertags nicht relevant ist.

Vertraglich geregelter öffentlicher Dienst - Disziplinarische Kündigung - Ungerechtfertigte Abwesenheit gemäß Art. 55-quater, Lit. b), Gesetzesdekret Nr. 165 von 2001 - Voraussetzung der Abwesenheit an einem Arbeitstag und nicht an einem Feiertag - Vorhandensein - Ungerechtfertigtheit der Abwesenheit an den unmittelbar vorhergehenden und nachfolgenden Tagen des Feiertags - Irrelevanz. Im Hinblick auf den vertraglich geregelten öffentlichen Dienst setzt die disziplinarische Kündigung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit gemäß Art. 55-quater, Lit. b), des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001 voraus, dass der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag, an dem er keine Verpflichtung hatte, nicht zur Arbeit erschienen ist und die geschuldete Leistung unterlassen hat, wobei die fehlende gültige Rechtfertigung für die Abwesenheit vom Dienst an den unmittelbar vorhergehenden und nachfolgenden Tagen eines Feiertags irrelevant bleibt.

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil hat bedeutende Implikationen für das Personalmanagement im öffentlichen Dienst, da es die Grenzen klar definiert, innerhalb derer eine Kündigung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit als gültig angesehen werden kann. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die öffentlichen Verwaltungen sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine korrekte Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten. Einige Schlüsselpunkte lassen sich skizzieren:

  • Die Kündigung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit muss auf Abwesenheiten an Arbeitstagen basieren.
  • Abwesenheiten an Feiertagen sind für die disziplinarische Kündigung nicht relevant.
  • Die Rechtfertigungen für Abwesenheiten an den unmittelbar vorhergehenden oder nachfolgenden Tagen zu Feiertagen beeinflussen nicht die Rechtmäßigkeit der Kündigung.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 8956 vom 2024 eine wichtige Klarstellung im Bereich des öffentlichen Dienstes und der disziplinarischen Kündigung dar. Es definiert nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für ungerechtfertigte Abwesenheiten, sondern bietet auch eine wertvolle Anleitung für die öffentlichen Verwaltungen im Management der Humanressourcen. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über die geltenden Vorschriften und die Implikationen der gerichtlichen Entscheidungen in diesem Bereich informiert sind.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci