Beschluss Nr. 9195 vom 2024: Teilweise Nutzung der Dienstbarkeit und ihre rechtliche Bedeutung

Der kürzliche Beschluss Nr. 9195 vom 6. April 2024 des Kassationsgerichts, geleitet von M. Mocci und mit Berichterstatter R. Guida, bietet wichtige Klarstellungen im Bereich der Grunddienstbarkeiten. Insbesondere hat das Gericht die Frage der teilweisen Nutzung einer Dienstbarkeit und deren rechtliche Implikationen behandelt und festgestellt, dass eine solche Nutzung nicht zur Beendigung des Dienstbarkeitsrechts führt, selbst wenn sie über einen längeren Zeitraum erfolgt. Dieses Prinzip ist von großer Bedeutung für die beteiligten Parteien in Streitigkeiten über Dienstbarkeiten und Wegerechte.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hat das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichts Bologna bestätigt, das die teilweise Beendigung einer Wegdienstbarkeit ausgeschlossen hatte, trotz der Verengung der Straße durch den Eigentümer des dienenden Grundstücks. Diese Verengung war durch die Anpflanzung von Bäumen und den Bau einer Mauer realisiert worden. Das Gericht stellte fest, dass, obwohl die Nutzung der Dienstbarkeit eingeschränkt war, das Recht selbst nicht als erloschen betrachtet werden könne.

Die Leitsätze des Urteils

Die teilweise Nutzung der Dienstbarkeit, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum andauert, führt nicht dazu, dass ihr Inhalt auf das Maß einer geringeren Nützlichkeit im Vergleich zu dem, was durch den Titel erlaubt ist, reduziert wird, da nur das Recht selbst durch Nichtnutzung erlöschen kann, während die größere Menge, die vom Inhaber der Dienstbarkeit nicht genutzt wurde, kein Recht, sondern eine Komponente desselben ist, sodass diese nicht erlöschen kann. (Im vorliegenden Fall hat der Kassationsgerichtshof das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das die Beendigung, selbst nur teilweise, der Wegdienstbarkeit aufgrund einer Verengung der Straße, die zur Ausübung dieser Dienstbarkeit genutzt wurde, die vom Eigentümer des dienenden Grundstücks durch das Anpflanzen von Bäumen und den Bau einer Mauer vorgenommen wurde, ausgeschlossen hat).

Rechtliche und normative Implikationen

Dieses Urteil basiert auf Bestimmungen des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere auf den Artikeln 1073, 1074 und 1075, die die Dienstbarkeiten regeln. Das Gericht hat klargestellt, dass die teilweise Nutzung der Dienstbarkeit nicht deren Beendigung zur Folge hat, sondern vielmehr eine Einschränkung der Ausübung des Rechts, das weiterhin gültig und aktiv bleibt. Daher müssen die Inhaber von Dienstbarkeiten sich bewusst sein, dass physische Einschränkungen ihr ursprüngliches Recht nicht reduzieren können, es sei denn, es handelt sich um Fälle der Beendigung durch längere Nichtnutzung.

  • Die Wegdienstbarkeit bleibt auch bei teilweiser Nutzung gültig.
  • Physische Einschränkungen führen nicht zur Beendigung des Dienstbarkeitsrechts.
  • Die Nichtnutzung führt nicht zur Beendigung des Rechts, sondern nur zu einer vorübergehenden Einschränkung desselben.
Rechtsanwaltskanzlei Bianucci