Urteil Nr. 16091 vom 2023: Überlegungen zur Allgemeinheit des Annäherungsverbots

Das Urteil Nr. 16091 vom 17. März 2023 des Kassationsgerichts behandelt ein entscheidendes Thema im Strafrecht: das Annäherungsverbot an Orte, die von der verletzten Person frequentiert werden. Diese Maßnahme, die häufig in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking angewendet wird, muss mit einer gewissen Präzision erlassen werden, um die Rechte des Angeklagten und gleichzeitig den Schutz des Opfers zu garantieren.

Das Prinzip der Spezifität der Maßnahme

Das Gericht hat die anwendbare Verordnung des Annäherungsverbots mit Hinweis auf die Allgemeinheit der Maßnahme aufgehoben. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass keine spezifische Angabe des territorialen Geltungsbereichs des Verbots gemacht wurde. Dieser Aspekt ist entscheidend, da die Allgemeinheit einer solchen Maßnahme leicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung der persönlichen Freiheit des Angeklagten führen kann.

  • Die Notwendigkeit eines klar definierten territorialen Geltungsbereichs für das Annäherungsverbot.
  • Die Auswirkungen auf die persönliche Freiheit des Angeklagten.
  • Die Rolle des Richters bei der Gewährleistung der Spezifität der vorsorglichen Maßnahmen.

Amtswegige Feststellbarkeit der Allgemeinheit

Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils betrifft die amtswegige Feststellbarkeit der Allgemeinheit der Maßnahme. Das Gericht stellte fest, dass die allgemeinen Grundsätze im Hinblick auf Einsprüche der spezifischen Überprüfung von Maßnahmen weichen müssen, die das "status libertatis" betreffen. Das bedeutet, dass der Richter auch ohne einen spezifischen Einspruch des Angeklagten die Angemessenheit und Spezifität des Annäherungsverbots überprüfen muss.

Annäherungsverbot an Orte, die von der verletzten Person frequentiert werden - Allgemeinheit der Maßnahme - Amtswegige Feststellbarkeit - Vorliegen - Gründe - Fallkonstellation. Im Kassationsverfahren ist die Allgemeinheit, auch teilweise, der anwendbaren Maßnahme des Annäherungsverbots an Orte, die von der verletzten Person frequentiert werden, amtswegig feststellbar, wobei die allgemeinen Grundsätze im Hinblick auf Einsprüche hinter Maßnahmen zurücktreten müssen, die geeignet sind, das "status libertatis" zu beeinflussen. (Anwendung des Prinzips: Das Gericht hat die anwendbare Verordnung des Annäherungsverbots an Orte, die von der verletzten Person frequentiert werden, sowie die Verpflichtung, einen bestimmten Abstand von diesen Orten einzuhalten, mit Hinweis darauf aufgehoben, dass keine spezifische Angabe des territorialen Geltungsbereichs des Verbots gemacht wurde).

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16091 vom 2023 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte sowohl der Opfer als auch der Angeklagten dar. Die Spezifität des Annäherungsverbots ist nicht nur eine formale Frage, sondern eine substanzielle Garantie, um ungerechtfertigte Eingriffe in die persönliche Freiheit zu vermeiden. Die Rechtsanwender müssen diesen Grundsätzen bei ihrer praktischen Anwendung besondere Aufmerksamkeit schenken, damit die vorsorglichen Maßnahmen immer verhältnismäßig und respektvoll gegenüber den Grundrechten aller beteiligten Akteure sind.

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