Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 39722 vom 9. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, hat eine lebhafte Debatte im juristischen Bereich über das heikle Thema der Konkurrenz von Straftaten im Bereich der häuslichen Misshandlungen und Folter ausgelöst. Das Gericht hat entschieden, dass das Verbrechen der Misshandlung, das durch Grausamkeit und nichtige Gründe verschärft wird, mit dem Verbrechen der Folter konkurrieren kann, insbesondere wenn das Opfer ein minderjähriges Familienmitglied ist. Dieser Artikel hat zum Ziel, die wesentlichen Punkte des Urteils zu analysieren und die rechtlichen und sozialen Implikationen dieser wichtigen Entscheidung zu klären.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass die beiden Verbrechen unterschiedliche rechtliche Güter schützen: die psychische und physische Integrität im Falle von Misshandlungen und die Würde der Person im Falle von Folter. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um zu verstehen, wie die beiden Straftaten koexistieren können, ohne sich zu überschneiden, was eine zusätzliche Bestrafung für Folterhandlungen ermöglicht, wenn diese sich in weiteren physischen oder psychologischen Übergriffen manifestieren.
Konkurrenz mit dem Verbrechen der verschärften Folter gemäß Art. 613-bis, Absatz vier, StGB - Vorliegen - Gründe - Fallgestaltung. Das Verbrechen der häuslichen Misshandlungen, das durch Grausamkeit, nichtige Gründe und verminderte Verteidigungsfähigkeit verschärft wird, und das der Folter zum Nachteil eines minderjährigen Familienmitglieds können aufgrund der Unterschiedlichkeit des geschützten rechtlichen Gutes - die psychische und physische Integrität der Familienangehörigen im ersten Fall und die Würde der Person im zweiten - und der strukturellen Nicht-Überlagerung der strafbaren Handlungen miteinander konkurrieren, da das Verbrechen der Folter im Fall von weiteren physischen und psychologischen Übergriffen auf das Opfer, die zusätzlich zu den Misshandlungen auftreten, eine eigenständige Relevanz erlangt und akute körperliche Leiden oder ein nachweisbares psychisches Trauma verursacht. (In der Begründung hat das Gericht die Verurteilung des Angeklagten gemäß Art. 613-bis, Absatz vier, zweiter Satz, StGB für korrekt erachtet, anstelle von Art. 572, Absatz drei, letzter Satz, StGB, weil er den Tod seines zweijährigen Sohnes verursacht hat, angesichts des zeitlichen Abstands zwischen den anfänglichen Gewalttaten, die mit Beleidigungen, Schlägen, Verletzungen und Drohungen begangen wurden, und den nachfolgenden Handlungen, bei denen der Angeklagte sich nach Belieben auf das Opfer konzentrierte, es entpersonalisiert und entmenschlicht hat, sodass es nicht mehr weinen konnte, nur um seinen eigenen tierischen Trieben Nachdruck zu verleihen und es in eine "Res" zu verwandeln, die ihm ausgeliefert war).
Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt dar und gibt eine klare Anweisung, wie gewalttätige Verhaltensweisen, insbesondere gegenüber Minderjährigen, rigoros verfolgt werden müssen. Das Gericht hat die Bedeutung hervorgehoben, die zugefügten Leiden nicht nur als Misshandlungen, sondern auch als Folter anzuerkennen, was den Weg für schärfere Strafen für solche Straftaten ebnet. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den europäischen Vorschriften, die darauf abzielen, die Rechte von Minderjährigen zu schützen und sicherzustellen, dass Gerechtigkeit angemessen und zeitnah gewährt wird.
Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 39722 vom 2024 eine klare und detaillierte Auslegung des Gesetzes in Bezug auf die Konkurrenz von Straftaten im Bereich der Misshandlungen und Folter. Es klärt nicht nur die Unterschiede zwischen den beiden Verbrechen, sondern betont auch die Bedeutung, Gerechtigkeit für die Opfer zu gewährleisten, insbesondere für die Verwundbarsten, wie die Minderjährigen. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, und damit auch die Notwendigkeit, die grundlegenden Rechte der Individuen innerhalb familiärer Dynamiken zu schützen.