Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 39482 vom 2. Juli 2024, eingereicht am 28. Oktober 2024, bietet bedeutende Einblicke in die Befragung von Zeugen und die Gültigkeit der im Verlauf des Verfahrens gesammelten Beweise. Das Berufungsgericht Turin hat das heikle Thema der suggestiven Fragen behandelt und klargestellt, dass deren Missachtung weder zur Unverwendbarkeit noch zur Nichtigkeit des Beweises führt. Dieses Prinzip verdient eine eingehende Analyse, da es grundlegende Fragen des italienischen Strafprozessrechts berührt.
Das Gericht, geleitet von G. Andreazza und Berichterstatter A. Di Stasi, hat festgestellt, dass, während das Verbot, suggestive Fragen zu stellen, eine wichtige Norm zur Sicherstellung der Integrität der Zeugenaussagen darstellt, die Verletzung dieses Verbots nicht automatisch zur Unverwendbarkeit der gesammelten Beweise führt. Insbesondere hebt das Urteil hervor, dass:
Verbot, suggestive Fragen zu stellen - Missachtung - Unverwendbarkeit oder Nichtigkeit - Ausschluss - Gründe - Beeinträchtigung der Echtheit der Aussage - Bedingungen. Im Hinblick auf die Zeugenaussage führt die Verletzung des Verbots, suggestive Fragen zu stellen, weder zur Unverwendbarkeit noch zur Nichtigkeit des gesammelten Beweises, da eine solche Sanktion nicht in Art. 499 StPO vorgesehen ist, noch aus dem Wortlaut von Art. 178 StPO abgeleitet werden kann. (In den Erwägungen fügte das Gericht hinzu, dass die vorgenannte Verletzung jedoch die Echtheit der Aussage beeinträchtigen kann, falls sie das gesamte Beweisergebnis derart beeinflusst, dass das gesammelte Material insgesamt ungeeignet ist, bewertet zu werden).
Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für das Strafprozessrecht. Es klärt, dass, obwohl die Einhaltung der Verfahrensregeln entscheidend ist, nicht alle Verstöße direkte Auswirkungen auf die Gültigkeit der Beweise haben. Die Gerichte sind daher aufgefordert, die konkreten Auswirkungen der suggestiven Fragen auf die Zeugenaussage und den gesamten Prozess zu bewerten. Diese Bewertung muss unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften wie Art. 178 und Art. 191 der Strafprozessordnung erfolgen.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 39482 von 2024 einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung dar, indem es die Notwendigkeit einer sorgfältigen und kontextualisierten Analyse der Zeugenaussagen bekräftigt. Die von der Berufungsgericht Turin gegebene Auslegung klärt nicht nur die Grenzen des Verbots von suggestiven Fragen, sondern lädt auch zur Reflexion über das Gleichgewicht zwischen prozessualer Korrektheit und der Wirksamkeit des Beweises im Strafverfahren ein. Ein ausgewogener Ansatz zu diesen Fragen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Gerechtigkeit nicht nur verfolgt, sondern auch als solche wahrgenommen wird.