Kommentar zu dem Urteil Nr. 1187 vom 2024: Rechtsmittel und Tempus Regit Actum

Das jüngste Urteil Nr. 1187 vom 21. November 2024, erlassen vom Kassationsgericht, hat wichtige Fragen zur Nachfolge verschiedener Bestimmungen im Bereich der Rechtsmittel aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht die Anwendung des Prinzips des "tempus regit actum" im Kontext von normativen Veränderungen klargestellt, ein entscheidender Aspekt, um zu verstehen, wie mit Rechtsmitteln in Abwesenheit spezifischer Übergangsbestimmungen umgegangen werden sollte.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Der zu prüfende Fall betraf M. D., der ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand eingelegt hatte. Das Berufungsgericht hatte den Antrag auf Umwandlung der kurzen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe für unzulässig erklärt und diese Entscheidung damit begründet, dass der Antrag nicht vom Angeklagten oder einem mit einer besonderen Vollmacht ausgestatteten Verteidiger gestellt worden sei. Diese Bedingungen waren jedoch durch ein nachfolgendes Gesetzesdekret eingeführt worden.

Nachfolge im Zeitablauf verschiedener Bestimmungen in Abwesenheit einer Übergangsregelung - Anwendbares Regime - Identifizierung - Fallgestaltung. Für die Identifizierung des anwendbaren Regimes im Bereich der Rechtsmittel, wenn sich im Zeitablauf verschiedene Regelungen abwechseln und der Übergang von einer zur anderen nicht ausdrücklich durch Übergangsbestimmungen geregelt ist, erfordert die Anwendung des Prinzips "tempus regit actum", dass auf den Zeitpunkt der Erlass des angefochtenen Beschlusses und nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des Rechtsmittels Bezug genommen wird. (Fallgestaltung, in der das Gericht die Entscheidung mit Rückverweisung aufgehoben hat, mit der die Berufungsrichter den Antrag auf Umwandlung der kurzen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe für unzulässig erklärt hatten, weil er nicht persönlich vom Angeklagten oder von einem mit einer besonderen Vollmacht ausgestatteten Verteidiger stammte, da diese Bedingungen durch das Gesetzesdekret vom 19. März 2024, Nr. 31, festgelegt wurden, das nach der Einreichung des Berufungsantrags in Kraft trat).

Analyse des Urteils

Das Gericht hat dann das Prinzip des "tempus regit actum" angewendet und festgestellt, dass der Zeitpunkt der Erlass des angefochtenen Beschlusses das anwendbare rechtliche Regime bestimmt. Dieses Prinzip, das im italienischen Recht von grundlegender Bedeutung ist, bedeutet, dass die zum Zeitpunkt der Erlass des Beschlusses geltenden Normen diejenigen sein müssen, die zur Bewertung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Aktes herangezogen werden.

Die Auswirkungen dieses Urteils sind erheblich. Erstens wird klargestellt, dass ohne Übergangsbestimmungen die neuen Regeln nicht rückwirkend angewendet werden können. Darüber hinaus hat das Gericht die Bedeutung betont, sicherzustellen, dass die Rechte der Angeklagten gewahrt bleiben, um zu verhindern, dass eine normative Änderung ihre laufenden rechtlichen Positionen beeinträchtigt.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 1187 vom 2024 eine klare Auslegung der rechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Rechtsmitteln und der Nachfolge von Normen im Zeitablauf. Es stellt einen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Angeklagten dar und betont die Wichtigkeit der Beachtung der zum Zeitpunkt der Erlass der Beschlüsse geltenden Normen. Diese Rechtsprechungsorientierung könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben und erfordert eine sorgfältige Bewertung der anwendbaren Normen in Rechtsmittelkontexten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci