Cass. pen., Sez. V, Sent., n. 30133 del 2018: Überlegungen zum externen Beitritt zu mafiösen Vereinigungen

Das Urteil Nr. 30133 von 2018 des Obersten Kassationsgerichts, Abteilung V Strafrecht, bietet eine wichtige Überlegung zum externen Beitritt zu mafiösen Vereinigungen und behandelt den Fall von B.B., einem Unternehmer, der beschuldigt wird, kollusive Beziehungen zu den palermitanischen Mafiafamilien aufgebaut zu haben. Die Entscheidung des Kassationsgerichts klärt nicht nur die anwendbaren rechtlichen Grundsätze, sondern hebt auch die Schwierigkeiten hervor, zwischen einem Opferunternehmer und einem kollusiven Unternehmer zu unterscheiden.

Der rechtliche Kontext und die Fakten des Falls

Der Ermittlungsrichter hatte die Untersuchungshaft für B.B. wegen Vergehen des externen Beitritts zu mafiösen Vereinigungen und anderen damit verbundenen Verbrechen angeordnet. In seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht einen Teil der Anklagen aufgehoben, jedoch die Untersuchungshaft bestätigt und argumentiert, dass B.B. einen Pakt mit den Mafia-Bossen geschlossen habe, um den Markt für Wetten und Spielautomaten zu dominieren.

  • Pakt mit den Mafiafamilien zur exklusiven Verwaltung von Handelsaktivitäten.
  • Zahlung monatlicher Beträge als Gegenleistung für den gebotenen Schutz.
  • Einsatz mafiöser Methoden, um die dominierende Marktposition aufrechtzuerhalten.

Die Argumente der Verteidigung und die Antwort des Gerichts

Im Hinblick auf den externen Beitritt zu mafiösen Vereinigungen hat die Rechtsprechung festgestellt, dass der Unternehmer, der durch den Aufbau einer gegenseitigen Vorteilsbeziehung zur Stärkung der mafiösen Vereinigung beiträgt, als kollusiv angesehen werden muss.

Die Verteidigung von B.B. hat Einwände gegen das Fehlen konkreter Beweise erhoben, die seine Schuld beweisen würden, und argumentiert, dass er ein Opfer mafiöser Dynamiken sei, gezwungen, das "Schutzgeld" zu zahlen, um Vergeltungsmaßnahmen zu vermeiden. Das Gericht hat jedoch betont, dass die bloße Eigenschaft als Unternehmer nicht automatisch die Qualifikation als "Opfer" rechtfertigt. Tatsächlich ist es notwendig, das Fehlen eines "quid pluris" nachzuweisen, um den externen Beitritt zu konzipieren.

Schlussfolgerungen und zukünftige Implikationen

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 30133 von 2018 stellt ein fundamentales Element in der italienischen Rechtsprechung im Kampf gegen die Mafia dar und hebt hervor, wie schwierig es ist, zwischen einem Opferunternehmer und einem kollusiven Unternehmer zu unterscheiden. Das Gericht hat klargestellt, dass es entscheidend ist, einen realen Beitrag zur mafiösen Vereinigung nachzuweisen, um den externen Beitritt für konzipierbar zu halten. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Fälle haben und einen wichtigen Präzedenzfall im Umgang mit Unternehmern schaffen, die in mafiöse Aktivitäten verwickelt sind.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci