Kommentar zum Urteil Nr. 29229 von 2024: Die Soziale Gefährlichkeit im Italienischen Recht

Das Urteil Nr. 29229 vom 1. Juli 2024 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Denkanstöße zur sozialen Gefährlichkeit und zu den Präventionsmaßnahmen in unserem Rechtssystem. Insbesondere klärt das Urteil die Kriterien, nach denen eine Person als sozial gefährlich angesehen werden kann, basierend auf der Häufigkeit und der Art der begangenen Verstöße.

Der Normative Kontext

Das Gericht verweist auf Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe c) des Gesetzesdekrets Nr. 159 von 2011, das die soziale Gefährlichkeit definiert. Diese Norm ist grundlegend für die Abgrenzung der Grenzen, innerhalb derer die Präventionsmaßnahmen operieren, die darauf abzielen, die öffentliche Sicherheit zu schützen. Das Kassationsgericht bekräftigt mit dem vorliegenden Urteil, dass die Gefährlichkeit nicht abstrakt betrachtet werden darf, sondern die spezifischen Verhaltensweisen der Person und den Kontext, in dem diese sich einfügen, berücksichtigt werden müssen.

Die Maxime des Urteils

Soziale Gefährlichkeit gemäß Art. 1, Absatz 1, Buchst. c), d.lgs. Nr. 159 von 2011 - Art und Häufigkeit der Verstöße - Hinweis. Im Hinblick auf Präventionsmaßnahmen kann als sozial gefährlich für die Sicherheit und Ruhe der Öffentlichkeit angesehen werden, wer sich der Begehung von Straftaten widmet, deren Gefährlichkeit auf rechtlich geschützte Güter abzielt, die nicht ausschließlich individuell sind, und die in einem signifikanten Zeitraum begangen werden.

Diese Maxime hebt hervor, dass die Bewertung der sozialen Gefährlichkeit nicht nur auf der Art der begangenen Straftaten basieren darf, sondern auch auf ihrer Schwere und der Häufigkeit, mit der sie auftreten. Der Begriff "signifikanter Zeitraum" stellt ein Schlüsselelement dar: Er ist ein Indikator, der es ermöglicht zu verstehen, ob die Person ein gewohnheitsmäßiges und systematisches Verhalten aufweist, das die Gemeinschaft gefährden könnte.

Praktische und Jurisprudenzielle Implikationen

Die Implikationen dieses Urteils sind vielfältig. Zunächst einmal lädt es zu einer genaueren Betrachtung des individuellen Verhaltens ein und verdeutlicht, dass das Recht nicht von der konkreten Analyse der Fakten absehen kann. Darüber hinaus wird die Bedeutung eines Ansatzes hervorgehoben, der die Verstöße im weiteren Kontext betrachtet, anstatt die Bewertung auf isolierte Episoden zu beschränken.

  • Notwendigkeit einer kontextuellen Analyse des Verhaltens.
  • Bedeutung der Häufigkeit der Verstöße.
  • Fokus auf kollektive rechtlich geschützte Güter statt individueller.

Dieses Urteil reiht sich in einen jurisprudenzrechtlichen Trend ein, der darauf abzielt, die öffentliche Sicherheit zu schützen, ohne die individuellen Rechte zu beeinträchtigen, und fördert ein Gleichgewicht zwischen den Präventionsbedürfnissen und den Verteidigungsrechten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 29229 von 2024 einen wichtigen Schritt in der Definition der sozialen Gefährlichkeit in unserem Rechtssystem dar. Die Hinweise des Kassationsgerichts bieten einen klaren Rahmen dafür, wie die Präventionsmaßnahmen interpretiert werden sollten, und betonen einen Ansatz, der nicht nur die individuellen Verhaltensweisen, sondern auch den sozialen und zeitlichen Kontext berücksichtigt, in dem diese sich manifestieren. Es ist eine Einladung zu einer tiefen Reflexion über die Präventionsmaßnahmen und das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Rechten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci