Urteil Nr. 26520 vom 2024: Die Konfigurierbarkeit des Verbrechens der betrügerischen Erklärung

Das jüngste Urteil Nr. 26520 vom 14. März 2024, das am 5. Juli 2024 von der Kassationsgerichtshof abgelegt wurde, hat ein entscheidendes Thema im Steuerrecht behandelt: die Konfigurierbarkeit des Verbrechens der betrügerischen Erklärung durch die Verwendung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen. Gegenstand der Entscheidung war der Angeklagte M. R., der beschuldigt wurde, Rechnungen für den Kauf von Waren zu einem unangemessenen Preis ausgestellt zu haben, die jedoch tatsächlich getätigt wurden. Der Gerichtshof hob das Urteil ohne Rückverweisung auf und klärte wichtige Grundsätze über die Unterscheidung zwischen Betrug und der Rechtmäßigkeit von Handelsgeschäften.

Der rechtliche Kontext

Gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets vom 10. März 2000, Nr. 74, wird die betrügerische Erklärung konfiguriert, wenn Rechnungen oder Dokumente für nicht existierende Transaktionen verwendet werden. Der Gerichtshof hat jedoch hervorgehoben, dass die Angabe von Rechnungen, die tatsächliche Handelsgeschäfte belegen, auch wenn sie zu einem unangemessenen Preis erfolgt, nicht automatisch das angeklagte Verbrechen erfüllt. Dies ist ein grundlegender Aspekt, da die Realität der Transaktion über die Preisabweichung hinausgehen muss.

Die Maxime des Urteils

Betrügerische Erklärung durch Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nicht existierende Transaktionen – Kauf von Waren für die Geschäftstätigkeit zu einem unangemessenen Preis – Verbrechen gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 74 von 2000 – Konfigurierbarkeit – Gründe – Sachverhalt. Im Zusammenhang mit Steuerdelikten erfüllt die Angabe in der Erklärung zu den Einkommens- und Mehrwertsteuern von Rechnungen für den Kauf von Waren zu einem unangemessenen Preis, die tatsächlich für die Geschäftstätigkeit verwendet wurden, nicht das Verbrechen gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets vom 10. März 2000, Nr. 74, sofern die Handelsoperation tatsächlich durchgeführt wurde und der konkret gezahlte Preis, da solche Rechnungen, die die durchgeführte Operation entsprechend der Realität beschreiben, keine Abweichung zwischen der Handelsrealität und ihrem dokumentarischen Ausdruck implizieren. (Sachverhalt, in dem der Gerichtshof das Urteil wegen des betreffenden Verbrechens, das im Zusammenhang mit der Verwendung von Rechnungen, die den tatsächlichen Kauf von Trauben belegen, durch ein Weinproduktionsunternehmen erlassen wurde, ohne Rückverweisung aufhob, wobei die Kosten weit über dem durchschnittlichen Verkaufspreis dieses Produkts lagen).

Praktische Implikationen und Schlussfolgerungen

Dieses Urteil stellt eine wichtige Entwicklung in der Rechtsprechung zu Steuerdelikten dar. Unternehmer müssen nun besonders auf die steuerliche Dokumentation achten und sicherstellen, dass jede Transaktion ordnungsgemäß gerechtfertigt und dokumentiert ist. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Rechnungen tatsächliche durchgeführte Transaktionen widerspiegeln. Die Folgen einer fehlerhaften Auslegung der Vorschriften können gravierend sein, aber dieses Urteil hilft zu klären, dass die bloße Preisabweichung nicht ausreicht, um das Verbrechen zu konfigurieren. Der Kassationsgerichtshof hat daher die Bedeutung betont, die Substanz der Handelsgeschäfte über die Form zu bewerten, ein Grundsatz, der zukünftige Entscheidungen in diesem Bereich leiten sollte.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci