Technische Buchhaltungsberatung und Zustimmung der Parteien: Kommentar zur Verordnung Nr. 16012 von 2024

In einem kürzlichen Eingreifen hat die Verordnung Nr. 16012 von 2024 des Kassationsgerichts wichtige Klarstellungen zur technischen Buchhaltungsberatung und zur Zustimmung der beteiligten Parteien gegeben. Dieses Thema ist entscheidend für das Verständnis der Dynamik im Zivilprozess, insbesondere in Streitigkeiten, die eine gründliche Analyse der buchhalterischen Fragen erfordern. Das Gericht hat die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Zustimmung der Parteien hinsichtlich der Beschaffung von Dokumenten während der Begutachtungen betont.

Der normative und juristische Kontext

Die technische Buchhaltungsberatung wird durch Artikel 198 der Zivilprozessordnung geregelt, der festlegt, dass der Gerichtsgutachter relevante Dokumente für seine Analyse beschaffen kann. Allerdings hat die jüngste Verordnung hervorgehoben, dass die Beschaffung von zuvor nicht vorgelegten Dokumenten durch die Parteien immer einer Zustimmung bedarf. Diese Zustimmung kann ausdrücklich, stillschweigend oder aus konkretem Verhalten abgeleitet werden, darf jedoch nicht einfach aus dem Verhalten der Parteigutachter abgeleitet werden, die nicht befugt sind, die Parteien in Fragen zu binden, die nicht technischer Natur sind.

Technische Buchhaltungsberatung - Zustimmung der Parteien - Modalitäten - Verhalten der Parteigutachter - Irrelevanz. Im Hinblick auf die technische Buchhaltungsberatung gemäß Art. 198 ZPO bedarf die Beschaffung von Dokumenten, die zuvor nicht von den Parteien vorgelegt wurden, durch den Gerichtsgutachter, auch wenn sie dazu dient, wesentliche und nicht nur akzessorische Tatsachen zu beweisen, der ausdrücklichen, stillschweigenden oder aus faktischen Handlungen abgeleiteten Zustimmung der Parteien selbst, wobei die möglicherweise aus dem Verhalten ihrer Gutachter abgeleitete Zustimmung unzureichend ist, da diese letzteren nicht befugt sind, die ersten in Fragen zu binden, die nicht die technischen Untersuchungen des Gerichtsgutachters betreffen. (Im vorliegenden Fall hat das S.C. das Urteil der Instanz aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen, das fälschlicherweise die Nichtigkeit des Gutachtens erklärt hatte, obwohl die Beschaffung des Darlehensvertrags durch den Gutachter von den Parteien genehmigt worden war, da das Dokument von dem Anwalt der gegnerischen Partei, die normalerweise belastet war, übermittelt und im Streit der Parteien während der Begutachtungen verwendet wurde).

Praktische Implikationen der Entscheidung

Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen für die an Streitigkeiten beteiligten Parteien, die technische Gutachten erfordern. Es ist wichtig, dass die Parteien sich der Notwendigkeit bewusst sind, ihre Zustimmung zur Beschaffung von Dokumenten klar auszudrücken. Die Folgen eines Mangels an Zustimmung können zur Nichtigkeit der technischen Beratung führen, wie in der Entscheidung des Gerichts hervorgehoben. Insbesondere wurde der Fehler des Berufungsgerichts von Mailand, das das technische Gutachten für nichtig erklärt hatte, von der Kassation korrigiert, wobei betont wurde, dass die Zustimmung auch aus von Anwälten übermittelten Dokumenten abgeleitet werden kann.

  • Bedeutung der ausdrücklichen Zustimmung bei technischen Gutachten
  • Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung von Dokumenten ohne Zustimmung
  • Aktive Rolle der Parteien im Begutachtungsprozess

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 16012 von 2024 einen wichtigen Fortschritt bei der Klärung der Modalitäten zur Beschaffung von Dokumentationen im Bereich der technischen Buchhaltungsberatung dar. Die Parteien müssen darauf achten, wie sie ihre Zustimmung ausdrücken, da dies den Verlauf des Prozesses erheblich beeinflussen kann. Das Urteil erinnert uns daran, dass Transparenz und Klarheit in der Kommunikation zwischen den Parteien und den Gutachtern entscheidend sind, um die Effektivität der Begutachtungen zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci