Beschluss Nr. 17148 von 2024: Der Kaufvertrag über illegale Bauwerke und der Verweis auf Art. 1489 BGB

Das Thema des Verkaufs von Immobilien, die nicht den Baugenehmigungen entsprechen, ist im italienischen Recht von großer Bedeutung. Mit dem Beschluss Nr. 17148 vom 21. Juni 2024 hat das Berufungsgericht Neapel eine wichtige Klarstellung zu den Verantwortlichkeiten des Verkäufers im Falle eines illegalen Baus gegeben. Insbesondere konzentriert sich der Beschluss auf die Anwendung des Artikels 1489 des Zivilgesetzbuches, der die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der verkauften Sache behandelt.

Die Regelung des Art. 1489 BGB

Das italienische Zivilgesetzbuch legt in Art. 1489 die Bedingungen fest, unter denen die Garantien für Eviktionen und Mängel der verkauften Sache gelten. Nach der Maxime der Entscheidung wird im Falle eines Verkaufs eines Bauwerks, das nicht den Bauvorschriften entspricht, auf diese Norm verwiesen, wenn der Mangel nicht in strukturellen Anomalien des Objekts mündet. Darüber hinaus ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Abweichung im Vertrag nicht erklärt wurde oder dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war.

GARANTIE FÜR - IM ALLGEMEINEN Verkauf von illegalen Bauwerken, da abweichend von der Baugenehmigung - Regelung des Art. 1489 BGB - Anwendbarkeit - Bedingungen. Im Falle eines Verkaufs eines Bauwerks, das nicht den Baugenehmigungen entspricht, findet Art. 1489 BGB Anwendung in Bezug auf Belastungen und Rechte Dritter, die auf der verkauften Sache lasten, sofern der Mangel der Sache nicht in strukturellen Anomalien des Objekts besteht und sofern die Abweichung nicht im Vertrag erklärt oder dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war.

Die Bedingungen für die Anwendung der Garantie

Es ist interessant zu bemerken, dass das Gericht die Bedingungen spezifiziert hat, unter denen Art. 1489 BGB angewendet werden kann. Tatsächlich gilt die Norm, wenn der Verkäufer die Abweichung nicht erklärt hat und der Käufer nicht darüber informiert war. Dies impliziert, dass Transparenz in den Verhandlungen von grundlegender Bedeutung ist. Andernfalls könnte der Verkäufer für etwaige Schäden oder Mängel, die nach dem Kauf auftreten, verantwortlich gemacht werden.

  • Die Abweichung darf im Vertrag nicht erklärt werden.
  • Der Käufer darf zum Zeitpunkt des Kaufs keine Kenntnis von der Abweichung haben.
  • Der Mangel darf keine strukturellen Anomalien des Gebäudes betreffen.

Fazit

Zusammenfassend bietet der Beschluss Nr. 17148 von 2024 einen wichtigen Denkanstoß für alle, die sich mit Immobilienrecht beschäftigen. Die Klarheit über die Garantien des Verkäufers im Falle eines illegalen Baus ist entscheidend, um die Interessen der Käufer zu schützen und transparentere Verkaufspraktiken zu fördern. Daher spielt das Wissen über die rechtlichen Bestimmungen und deren Anwendbarkeitsbedingungen eine zentrale Rolle, damit die Rechte aller beteiligten Parteien respektiert und geschützt werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci