Beschluss Nr. 17104 von 2024: Die Jurisdiktion über öffentliche und private Straßen

Das Thema der Jurisdiktion über öffentliche und private Straßen ist von erheblicher Bedeutung im italienischen Rechtsrahmen. Der Beschluss Nr. 17104 vom 20. Juni 2024 bietet bedeutende Anhaltspunkte, um die Grenzen zwischen den Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung und den Rechten der Privatpersonen zu verstehen. Insbesondere klärt dieses Urteil des Kassationsgerichts, dass die Eintragung einer Straße in die Liste der öffentlichen Wege eine rein deklaratorische Funktion hat, die zu Fragen der Jurisdiktion führt, die den ordentlichen Richter betreffen.

Die deklaratorische Funktion der kommunalen Eintragung

Nach dem Urteil bestimmt die Eintragung einer Straße in die Liste der öffentlichen Wege durch die Gemeinde nicht automatisch die öffentliche Natur der Straße selbst. Sie hat eine deklaratorische Funktion des Anspruchs der Gemeinde und führt zu einer Vermutung der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass die bloße Eintragung nicht ausreicht, um öffentliche Nutzungsrechte festzustellen, da der Nachweis des Gegenteils bezüglich der Natur der Straße oder der Nichtexistenz von Nutzungsrechten der Gemeinschaft erbracht werden kann.

Die Eintragung einer Straße in die Liste der öffentlichen Wege oder der mit öffentlicher Nutzung belasteten Straßen hat eine rein deklaratorische Funktion des Anspruchs der Gemeinde und stellt eine einfache Vermutung der Öffentlichkeit dar, die durch den Nachweis des Gegenteils über die Natur der Straße selbst oder über die Nichtexistenz eines Nutzungsrechts der Gemeinschaft überwunden werden kann; daraus folgt, dass die Streitigkeit über das Eigentum, öffentlich oder privat, einer Straße oder die Nichtexistenz von öffentlichen Nutzungsrechten an einer privaten Straße der Jurisdiktion des ordentlichen Richters zugewiesen ist, da sie die Feststellung subjektiver Rechte, sowohl der Privatpersonen als auch der öffentlichen Verwaltung, betrifft, selbst wenn der Antrag formell die Annullierung der Einstufungsbeschlüsse der Straße zum Gegenstand hat, da das materielle Petitum, nicht darauf abzielt, einen autoritativen Beschluss der P.A. zu überprüfen, in Wirklichkeit die Natur einer Feststellungsklage hat.

Jurisdiktion und subjektive Rechte

Ein entscheidender Aspekt, der im Beschluss hervorgehoben wird, betrifft die Jurisdiktion des ordentlichen Richters. Der Gerichtshof stellt fest, dass Streitigkeiten über das Eigentum, öffentlich oder privat, an Straßen und die Nichtexistenz von öffentlichen Nutzungsrechten an privaten Straßen vom ordentlichen Richter behandelt werden müssen. Dies ist besonders bedeutsam, da es impliziert, dass selbst wenn die Annullierung von Einstufungsbeschlüssen der Straße verlangt wird, die zugrunde liegende Frage von materieller Natur ist und die Feststellung subjektiver Rechte betrifft.

Fazit

Zusammenfassend stellt der Beschluss Nr. 17104 von 2024 einen wichtigen Schritt im Verständnis der Jurisdiktion über Straßen dar. Die Unterscheidung zwischen der deklaratorischen Funktion der kommunalen Eintragung und der Möglichkeit, diese Eintragung mit gegenteiligen Beweisen anzufechten, ist entscheidend für die Lösung möglicher Streitigkeiten. Die Frage der Jurisdiktion des ordentlichen Richters in Bezug auf öffentliche Nutzungsrechte und das Eigentum an privaten Straßen bietet einen klaren rechtlichen Rahmen, der sowohl für Fachleute im Rechtsbereich als auch für Bürger von Interesse ist, die ihre Rechte verstehen möchten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci