Online-Diffamierung: Analyse des Urteils Nr. 25037 vom Jahr 2023

Das jüngste Urteil Nr. 25037 vom 17. März 2023 hat ein Thema von großer Relevanz im zeitgenössischen Rechtssystem behandelt: die Diffamierung über das Internet. Mit der Entwicklung der digitalen Kommunikation haben die Straftaten gegen die Ehre neue Formen angenommen, und das Gericht hat wertvolle Hinweise gegeben, wie man den Verfasser eines diffamierenden Beitrags ermitteln kann, selbst in Abwesenheit direkter digitaler Beweise.

Der Kontext des Urteils

In diesem Fall wurde der Angeklagte, G. M., wegen Diffamierung für einige online veröffentlichte Aussagen angeklagt. Das Berufungsgericht von Sassari hatte in einer Entscheidung vom 15. Dezember 2021 bereits die Frage untersucht, aber das Urteil des Kassationsgerichts hat die Kriterien zur Zuordnung der Verantwortung an einen Verfasser auf der Grundlage von Indizien weiter geklärt. Das Gericht hat betont, dass es auch ohne technische Untersuchungen möglich ist, den Verfasser eines diffamierenden Beitrags zu ermitteln, indem man verschiedene Elemente bewertet.

Die Kriterien zur Identifizierung des Verfassers

Die Maxime des Urteils lautet:

Diffamierung über das Internet - Identifizierung des Verfassers - Kriterien - Hinweise. Im Hinblick auf die Diffamierung über "Internet" ist es auch in Abwesenheit technischer Untersuchungen zur Herkunft der "Beiträge" möglich, die diffamierende Tatsache auf ihren Verfasser auf der Grundlage von Indizien zu beziehen, angesichts der Konvergenz, Vielzahl und Genauigkeit von Daten wie: das Motiv; das Thema, das in den veröffentlichten Sätzen behandelt wird oder der beleidigende Charakter der Inhalte; die Beziehung zwischen den Parteien; die Herkunft der Nachrichten vom virtuellen Konto des Angeklagten, unter Verwendung seines "Nicknames"; das Fehlen einer Anzeige wegen "Identitätsdiebstahls" durch den Inhaber des "Profils", auf dem die angeklagten "Beiträge" veröffentlicht wurden.

Diese Kriterien zeigen, dass Diffamierung nicht nur eine Frage greifbarer Beweise ist, sondern auch durch Indizien und Umstände festgestellt werden kann. Zu den Schlüsselfaktoren, die zu berücksichtigen sind, gehören:

  • Das Motiv des Verfassers, das wichtige Hinweise auf seine Absicht geben kann.
  • Der Inhalt des Beitrags, der auf seinen beleidigenden Charakter bewertet werden muss.
  • Die Beziehung zwischen den beteiligten Parteien, die die Dynamik der Diffamierung beeinflussen kann.
  • Die Herkunft der Nachrichten vom Konto des Angeklagten und die Verwendung seines Nicknames.
  • Das Fehlen einer Anzeige wegen Identitätsdiebstahls, die die Wahrhaftigkeit der Zuordnung anzeigen könnte.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 25037 vom Jahr 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung zur Online-Diffamierung dar. Es zeigt, wie sich das Rechtssystem an die neuen Realitäten des Webs anpasst und die Gültigkeit von Indizienbeweisen in Abwesenheit direkter Beweise anerkennt. Dieser Ansatz könnte als abschreckende Maßnahme für diejenigen fungieren, die digitale Plattformen nutzen, um den Ruf anderer zu schädigen, und betont, dass die Verantwortlichkeiten auch im virtuellen Kontext nicht weniger schwerwiegend sind. Das Bewusstsein für die Vorschriften und die rechtlichen Konsequenzen ist für alle Nutzer des Internets von grundlegender Bedeutung.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci