Kommentar zum Urteil Nr. 24225 von 2023: Überlegungen zu Steuerstraftaten

Das Urteil Nr. 24225 vom 14. März 2023 des Kassationsgerichts bietet wichtige Denkanstöße zur Handhabung von Steuerstraftaten und zur Bewertung der Beweise im Strafverfahren. Insbesondere hat das Gericht das Thema behandelt, ob Beweismittel aus den Bewertungen, die im Rahmen der Steuerprüfung getroffen wurden, abgeleitet werden können, wobei hervorgehoben wurde, dass der Strafrichter nicht an diese Bewertungen gebunden ist, sondern zu einer eigenen, begründeten Schlussfolgerung gelangen muss.

Die Rolle des Strafrichters

Ein zentrales Element des Urteils betrifft die Freiheit der Bewertung des Strafrichters. Gemäß den Feststellungen ist der Richter nicht verpflichtet, den Schlussfolgerungen der Steuerbehörde strikt zu folgen, sondern hat die Möglichkeit, diese Bewertungen als Indizien in seinem Überzeugungsbildungsprozess zu verwenden. Dies stellt eine wichtige Unterscheidung dar, da es die Notwendigkeit einer angemessenen Begründung unterstreicht, um eventuelle Abweichungen von den bereits in der Steuerprüfung festgelegten Ergebnissen zu rechtfertigen.

Die Bedingungen für die Nutzung steuerlicher Bewertungen

Das Urteil klärt auch die notwendigen Bedingungen, unter denen der Strafrichter auf steuerliche Bewertungen zurückgreifen kann. In diesem Zusammenhang lautet der Leitsatz des Urteils:

Strafdelikte - Bewertungen im Rahmen der Steuerprüfung - Möglichkeit, Beweismittel im Strafverfahren daraus abzuleiten - Vorhandensein - Bedingungen - Angemessene Begründung - Notwendigkeit - Fallkonstellation. Im Bereich der Steuerstraftaten ist der Strafrichter nicht an die Bewertungen gebunden, die im Rahmen der Steuerprüfung getroffen wurden, kann jedoch, mit angemessener Begründung, die dort gewerteten Indizien würdigen, um Beweismittel abzuleiten, die geeignet sind, seine Überzeugung zu stützen. (Fallkonstellation im Zusammenhang mit dem Delikt der unterlassenen Umsatzsteuerzahlung, in dem die Entscheidung als korrekt erachtet wurde, die bei der Bestimmung der hinterzogenen Steuer auf die Berechnung der Steuerbehörde verwiesen hatte, die von der territorialen Steuerkommission übernommen wurde). (Vergleiche: Nr. 8319 von 1994, Rv. 198777-01).

Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung einer robusten Begründung seitens des Richters, ohne die die möglichen Indizienbewertungen nicht als Beweis genutzt werden könnten. Dieser Ansatz gewährleistet eine größere Garantie für Fairness im Strafverfahren und verhindert, dass zu voreiligen Schlussfolgerungen basierend ausschließlich auf steuerlichen Prüfungen gelangt wird.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 24225 von 2023 einen bedeutenden Fortschritt in der Rechtsprechung zu Steuerstraftaten dar, indem es die Rolle des Strafrichters und die Notwendigkeit einer angemessenen Begründung für die Nutzung steuerlicher Bewertungen klärt. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern trägt auch dazu bei, ein faires und gerechtes Verfahren sicherzustellen, das für das ordnungsgemäße Funktionieren des Rechtssystems unerlässlich ist.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci