Das Urteil Nr. 16138 vom 20. Dezember 2022 stellt einen wichtigen Beschluss des Kassationsgerichts im Bereich der Rechte der Angeklagten und der Verwaltung der Verfahrensfristen dar. In diesem Fall hat das Gericht einen entscheidenden Punkt hinsichtlich des Verzichts auf die Aussetzung der Verfahrensfristen während der Sommerpause klargestellt und festgestellt, dass ein solcher Verzicht auch von nur einem der Verteidiger gültig erklärt werden kann, wenn der Angeklagte von zwei Anwälten vertreten wird. Diese Entscheidung hat tiefgreifende Konsequenzen für das Verteidigungsrecht und die Effizienz des Strafverfahrens.
Der vorliegende Fall betraf M. J., einen Angeklagten, der von zwei Verteidigern unterstützt wurde. Die zentrale Frage war, ob der Verzicht auf die Aussetzung der Verfahrensfristen, die im Art. 240-bis, Abs. 2, der Durchführungs- und Übergangsvorschriften der Strafprozessordnung vorgesehen ist, auch von nur einem der Verteidiger erklärt werden konnte. Das Gericht hob die Entscheidung des Überprüfungstribunals ohne Rückverweisung auf, die eine Entscheidung über die gesetzlichen Fristen hinaus getroffen hatte, und argumentierte, dass der Verzicht eines der Verteidiger ausreichend sei.
Verzicht auf die Aussetzung - Angeklagter wird von zwei Verteidigern unterstützt - Verzicht, der von einem von ihnen erklärt wird - Ausreichend - Sachverhalt. Im Falle, dass der Angeklagte von zwei Verteidigern unterstützt wird, kann der Verzicht auf die Aussetzung der Verfahrensfristen während der Sommerpause, wie in Art. 240-bis, Abs. 2, der Durchführungs- und Übergangsvorschriften der Strafprozessordnung vorgesehen, auch von nur einem von ihnen gültig erklärt werden. (In Anwendung des Grundsatzes hat das Gericht die Entscheidung des Überprüfungstribunals ohne Rückverweisung aufgehoben, weil der Verzicht auf diese Aussetzung von nur einem der Verteidiger des Angeklagten stammte).
Dieses Prinzip stellt eine wichtige Vereinfachung für die Verfahrensverwaltung dar, da es verhindert, dass der Angeklagte Geisel interner Dynamiken zwischen den Verteidigern wird. Der Verzicht auf die Aussetzung der Fristen ist eine strategische Entscheidung, die den Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen kann. Wenn ein einzelner Verteidiger die Möglichkeit hat, auf die Aussetzung zu verzichten, wird eine größere Fluidität und Schnelligkeit in der Entwicklung des Verfahrens gewährleistet.
Das Urteil Nr. 16138 von 2022 bietet eine wichtige Reflexion über die Flexibilität der Verteidigung im Strafrecht. Das Kassationsgericht hat mit diesem Beschluss die Notwendigkeit bekräftigt, das Recht auf Verteidigung effektiv zu gewährleisten und zu verhindern, dass Verfahrensfragen den Fortschritt des Verfahrens behindern. Die Tatsache, dass ein einzelner Verteidiger auf die Aussetzung der Fristen verzichten kann, ohne dass eine einvernehmliche Zustimmung erforderlich ist, stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Optimierung des Strafverfahrens dar, zum Nutzen der Angeklagten und der Gerechtigkeit im Allgemeinen.