Analyse des Urteils Nr. 3356 vom 2024: Kammerverfahren und Rechtsmittel in Zeiten von Covid-19

Das Urteil Nr. 3356 vom 14. November 2024 des Appellgerichts von Catania stellt einen wichtigen juristischen Eingriff in einer Zeit außergewöhnlicher Notlagen wie die durch die Covid-19-Pandemie verursachte dar. Die Entscheidung behandelt relevante Fragen zur Regelung der Rechtsmittel im Kontext des Strafrechts, insbesondere in Bezug auf die Umwandlung des Verfahrens und die Anwesenheitspflichten der inhaftierten Angeklagten.

Die Notstandsregelung und die Rechtsmittel

Aufgrund der Notstandsregelungen haben sich die Modalitäten der Durchführung von Strafverfahren erheblich verändert. Das Appellgericht hat entschieden, dass der Antrag auf mündliche Verhandlung durch den Verteidiger im Rahmen eines Rechtsmittels gegen ein im beschleunigten Verfahren ergangenes Urteil die Umwandlung des Notstandsverfahrens "schriftlich" in ein reguläres Kammerverfahren bewirkt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er einen Versuch anzeigt, eine größere Teilnahme und Transparenz im Prozess zu gewährleisten, trotz der durch die gesundheitliche Lage auferlegten Einschränkungen.

Übersetzungspflicht und Teilnahme des Angeklagten

Berufung - Notstandsregelung aufgrund von Covid-19 - Erstinstanzliches Urteil im beschleunigten Verfahren - Antrag auf mündliche Verhandlung des Verteidigers - Umwandlung des Notstandsverfahrens "schriftlich" in ein reguläres Kammerverfahren - Inhaftierter Angeklagter - Versäumter Antrag auf Teilnahme an der Verhandlung - Übersetzungspflicht - Ausschluss. Im Hinblick auf die Rechtsmittel gilt, dass der Antrag auf mündliche Verhandlung, der vom Verteidiger im Berufungsverfahren gegen das in erster Instanz im beschleunigten Verfahren ergangene Urteil gestellt wird, die Umwandlung des Notstandsverfahrens "schriftlich" in ein reguläres Kammerverfahren bewirkt, jedoch nicht auch die Übersetzungspflicht des inhaftierten Angeklagten, der nicht den Willen geäußert hat, an der Verhandlung teilzunehmen. (In dem vorliegenden Fall hat das Gericht die Nichtigkeit des Berufungsurteils ausgeschlossen und die Durchführung des Verfahrens in Abwesenheit des Angeklagten als korrekt angesehen).

Das Gericht hat klargestellt, dass, wenn der inhaftierte Angeklagte nicht den Willen äußert, an der Verhandlung teilzunehmen, keine Übersetzungspflicht besteht. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie die Notwendigkeit widerspiegelt, die Rechte des Angeklagten mit der Effizienz des Rechtssystems, insbesondere in einem Notstandsrahmen, abzuwägen. Das Gericht hat daher die Nichtigkeit des Berufungsurteils ausgeschlossen und die Korrektheit der Durchführung des Verfahrens in Abwesenheit des Angeklagten bestätigt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 3356 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung dar und verdeutlicht, wie die Gerichte ihre Praktiken an die außergewöhnlichen Umstände angepasst haben, die durch die Pandemie entstanden sind. Die Handhabung der Rechtsmittel und die Regelung der Anwesenheit im Gerichtssaal sind entscheidende Aspekte, um das Recht auf Verteidigung zu garantieren, aber auch um die Funktionsfähigkeit des Rechtssystems sicherzustellen. Dieser Eingriff des Appellgerichts von Catania wirft Licht auf ein aktuelles und komplexes Thema und lädt zu einer umfassenderen Reflexion über die Gerechtigkeit in Krisenzeiten ein.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci