Die Glaubwürdigkeit der verletzten Person im Urteil Nr. 4252 von 2024

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 4252 vom 18. November 2024, eingereicht am 31. Januar 2025, bietet eine wichtige Reflexion über die Glaubwürdigkeit der verletzten Person im Strafrecht, insbesondere bezüglich der Auswirkungen der Schadensersatzleistung. Der Kassationsgerichtshof hat die Frage der Beweiswürdigung und der Gültigkeit der Aussage von Personen, die ein Unrecht erlitten haben, aber nicht als Zivilkläger aufgetreten sind, detailliert behandelt.

Der normative und rechtliche Kontext

Das Gericht hat klargestellt, dass die erfolgte Schadensersatzleistung zugunsten der verletzten Person deren Glaubwürdigkeit als Zeugin nicht beeinträchtigt. Dieses Prinzip basiert auf der Idee, dass, wenn die verletzte Person gezwungen würde, auf ihr Recht auf Schadensersatz zu verzichten, um als glaubwürdig angesehen zu werden, eine paradoxe Situation entstehen würde. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Schadensersatz ist ein privatrechtliches Institut und kann nicht als stillschweigende Anerkennung oder als Beweis für die strafrechtliche Verantwortung interpretiert werden.

Erfolgte Schadensersatzleistung - Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der verletzten Person - Ausschluss - Gründe - Präzisierungen. Im Hinblick auf die Beweiswürdigung beeinträchtigt die erfolgte Schadensersatzleistung zugunsten der verletzten Person, die nicht als Zivilkläger aufgetreten ist, deren Glaubwürdigkeit als Zeugin nicht, da sich diese ansonsten in der anomalen Situation befände, auf das ihr vom Rechtssystem aufgrund des erlittenen Unrechts zustehende Recht verzichten zu müssen, um geglaubt zu werden. (In der Begründung hat das Gericht außerdem festgestellt, dass dem Richter kein Beweis für die strafrechtliche Verantwortung aufgrund der erfolgten Schadensersatzleistung angeboten wird, da dies ein privatrechtliches Institut ist, das nicht als stillschweigende, gerichtliche oder außergerichtliche Anerkennung verstanden werden kann).

Praktische Implikationen des Urteils

Die Implikationen dieses Urteils sind vielfältig und relevant, nicht nur für Anwälte, sondern auch für Personen, die in Strafverfahren involviert sind. Hier sind einige Schlüsselpunkte:

  • Die Aussage der verletzten Person ist geschützt und kann als Beweis verwendet werden, unabhängig davon, ob sie als Zivilkläger aufgetreten ist.
  • Die Schadensersatzleistung darf nicht als Eingeständnis von Schuld angesehen werden, sondern vielmehr als Anerkennung des erlittenen Schadens.
  • Zukünftige gerichtliche Entscheidungen müssen dieses Prinzip berücksichtigen, um so eine größere Gerechtigkeit im Strafverfahren zu gewährleisten.

Dieses Urteil reiht sich in eine Rechtsprechung ein, die darauf abzielt, die Rechte der verletzten Personen zu schützen und zu vermeiden, dass das Strafverfahren zu einer Form von Vergeltung für diejenigen wird, die ihr Recht auf Schadensersatz geltend machen.

Fazit

Das Urteil Nr. 4252 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt vorwärts zum Schutz der verletzten Person im italienischen Rechtssystem dar. Der Gerichtshof hat bekräftigt, dass die Schadensersatzleistung die Glaubwürdigkeit derjenigen, die aussagen, nicht beeinflussen darf, wodurch ein gerechteres und ausgewogeneres Umfeld geschaffen wird, in dem die Rechte der Opfer respektiert werden. Diese Entscheidung, neben der Klärung normativer Aspekte, regt dazu an, darüber nachzudenken, wie das Recht sich weiterentwickeln kann, um den Anforderungen an Gerechtigkeit und Fairness gerecht zu werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci