Funktionale Zuständigkeit und Abweichung von der perpetuatio iurisdictionis: Analyse des Urteils Nr. 44814 von 2024

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 44814 vom 15. Oktober 2024, das vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, stellt einen wichtigen Eingriff in Bezug auf die funktionale Zuständigkeit in Verfahren, die Richter betreffen, dar. Insbesondere hat sich das Gericht mit der Abweichung vom Prinzip der "perpetuatio iurisdictionis" befasst und klargestellt, wie die während der Verhandlung auftretenden Situationen die gerichtliche Zuständigkeit beeinflussen können.

Das Prinzip der perpetuatio iurisdictionis

Das Prinzip der "perpetuatio iurisdictionis" legt fest, dass einmal die Verhandlung eröffnet wurde, die Zuständigkeit des Richters nicht geändert werden kann, auch wenn neue Umstände auftreten, die einen Wechsel des Richters rechtfertigen könnten. Das Kassationsgericht hat jedoch anerkannt, dass in speziellen Fällen eine Abweichung von diesem Prinzip möglich ist, insbesondere wenn es sich um Verfahren handelt, die Richter betreffen. Dieser Aspekt wird durch Artikel 11 der Strafprozessordnung geregelt, der die Regeln für die Zuständigkeit gegenüber Richtern festlegt.

Analyse des Urteils Nr. 44814

Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass die Zuständigkeit in Verfahren, die Richter betreffen, eine Berücksichtigung der auftretenden Situationen erfordert, auch wenn diese nach Eröffnung der Verhandlung eintreten. Insbesondere hat das Gericht festgestellt:

Funktionale Zuständigkeit gemäß Art. 11 StPO - Abweichung vom Prinzip der "perpetuatio iurisdictionis" - Nach der Eröffnung der Verhandlung eingetretene Situation - Relevanz - Nachfolgende Übermittlung der Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft gemäß Art. 11 StPO - Fallkonstellation. Die Zuständigkeit in Verfahren, die Richter betreffen, die durch Art. 11 StPO festgelegt ist, beinhaltet eine Abweichung vom Prinzip der "perpetuatio iurisdictionis", wobei die durch die Norm vorgesehene Situation zu berücksichtigen ist, auch wenn sie nach Eröffnung der Verhandlung eingetreten oder aufgetreten ist, und sogar im Berufungsverfahren.

In diesem Fall hat das Gericht das angefochtene Urteil aufgehoben und die Übermittlung der Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet, nach dem Tod der ursprünglichen geschädigten Partei und dem Eintritt eines Richters als Nebenkläger.

Folgen des Urteils

Die Folgen dieses Urteils sind erheblich, da sie klären, dass die Zuständigkeit auch im Berufungsverfahren variieren kann, wenn neue Tatsachen oder Situationen auftauchen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Rechtsanwälte darauf achten, die prozessuale Situation zu überwachen und alle Änderungen zu melden, die die Zuständigkeit des Richters beeinflussen könnten. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der während der Verhandlung auftretenden Umstände.
  • Die Möglichkeit, die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft zu übermitteln, falls sich die Situation ändert.
  • Die Anerkennung der Abweichung vom Prinzip der "perpetuatio iurisdictionis" in Verfahren, die Richter betreffen.
Rechtsanwaltskanzlei Bianucci